Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zum Ergänzungsneubau für die Wilhelm-Bölsche-Schule, Aßmannstr. 11, 12587 Berlin-Friedrichshagen Referenznummer der Bekanntmachung: TK 23092022-1100

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zum Ergänzungsneubau für die Wilhelm-Bölsche-Schule, Aßmannstr. 11, 12587 Berlin-Friedrichshagen

Referenznummer der Bekanntmachung: TK 23092022-1100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der ALG 1-8 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben werden. Die bestehende Schule soll zu einer 5-zügigen integrierten Sekundarschule (ISS) für ca. 500 Schüler entwickelt werden. Auf dem Gelände befindet sich ein denkmalgeschütztes Schulgebäude. Der Denkmalschutz ist bei dem Neubau zu beachten. Die sich aktuell auf dem Baufeld des Erweiterungsneubaus befindliche MUR wird abgerissen. Die Baumaßnahme befindet sich im laufenden Betrieb. Als temporäre Ausweichstätte wird gegenwertig eine temporäre Containeranlage errichtet. Der Neubau wird 3-geschossig errichtet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Wilhelm- Bölsche Schule, Aßmannstr. 11, 12587 Berlin-Friedrichshagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 55 HOAI in den Anlagengruppen 1-8 ganz oder teilweise sowie ggf. Besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistung ist direkt bis zur LPH 08 abzurufen. Als besondere Leistungen werden die Einarbeitung in die LPH 03 und die bestehenden Unterlagen der LPH 05 ausgeschrieben.

Folgende bauliche Maßnahme sind erforderlich:

1) Abriss auf dem Grundstück befindliche MUR-Gebäude

2) Errichtung einer temporären Containeranlage

3) 3-geschossiger Ergänzungsneubau auf dem Grundstück. Das Gebäude ist barrierefrei und nach Vorgaben des Denkmalamtes zu errichten.

4) Der Erweiterungsneubau ist an die Nutzung des Bestandgebäudes anzuschließen: dies umfasst u.a. die Anbindung der TK-Anlagen und der sicherheitstechnischen Anlagen des Neubaus an den Bestand.

5) Der Neubau soll über die Nahwärmeleitung des Bestandgebäudes versorgt werden. Die Nahwärmeleitung ist bereits auf dem Grundstück vorhanden. Für den Ergänzungsneubau sind die Anschlüsse an die Leitungssysteme herzustellen:

- Die Trinkwasser- und Abwassernetze (Trennwasser) sind auf dem Grundstück vorhanden, der Neubau wird daran angeschlossen. Die Verbindungen zwischen Neubau und den Leitungsanbindungen werden durch den AN betreut.

- Die Heizungsanlage mit zentraler WW-Bereitung wird für alle Gebäude über Fernwärme versorgt. Für den Ergänzungsneubau ist ein neuer Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz des Bestandes herzustellen. Die Verbindung dieser Nahwärmeleitung aus dem Gebäude bis zum Übergabepunkt plant und betreut der AN.

- Ein Gasanschluss einschließlich eines Zählers ist vorhanden,

- Eine Lüftungsanlage wird für die Klassenräume und Aufenthaltsräume nicht vorgesehen. In den Klassenräumen ist eine CO2-Sensorik vorzusehen, die bei Überschreitung des CO2-Grenzwertes automatisiert die Fensterflügel auffahren lässt. Die Fenster sollen manuell verschlossen werden können.

- Da der Neubau auf Teilen der Regenversickerungsmulde stehen wird, ist für die Planungsleistung des Regenwassermanagements ein externes Planungsbüro mit den Leistungen der Ingenieurbauwerke beauftragt.

- Die Baugenehmigung für den Erweiterungsneubau liegt vor

- Die geprüfte EVU vom 09.09.2021 liegt vor

- Die temporäre Containeranlage / BT 1 befindet sich bereits in der Bauausführung

Die Gesamtkosten sind brutto, einschließlich Baunebenkostet mit der geprüften EVU durch die Senatsverwaltung Berlin mit Stand 09.09.2021 auf 16.520.000,00 € festgesetzt worden. Davon entfallen brutto 6.058.900,00 € (ohne UV und Rundung) auf die KGR 300 und brutto 1.756.400,00 € (ohne UV und Rundung) auf die KGR 400.

Die anrechenbaren Kosten setzen sich gemäß geprüfter EVU vom 09.09.2021 wie folgt zusammen:

KGR 410: 193.700,88 €

KGR 420: 288.861,35 €

KGR 430: 131.109,24 €

KGR 440: 310.096,64 €

KGR 450: 111.457,98 €

KGR 460: 48.319,33 €

KGR 470: 15.844,54 €

KGR 480: 61.378,15 €

Geplanter Zeitplan:

1) 12/2022 – Fertigstellung der temporären Containeranlage / BT 1

2) Fertigstellung LHP 05 bis 12/2022

3) Fertigstellung LPH 06 und 07 bis 02/2023

4) Abriss MUR 03/2023 bis 05/2023

5) Baubeginn Erweiterungsneubau 06/2023

6) 06/2026 Fertigstellung Erweiterungsneubau

Weitere Planer wie Architekt, Statiker, Gutachter, Bauphysiker (Wärmeschutz), SiGeKo etc. wurden vom Auftraggeber bereits beauftragt. Alle genehmigungspflichtigen Abstimmungen wurden bereits durchgeführt.

Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Darst. von Personalkonzept und -einsatzplan; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter bzgl. Abdeckung der AnlGr; laufende Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Berücksichtigung der bes. Anforderungen anhand von vergleichbaren Aufgaben / Referenzen (z.B. Projekteinstieg bei laufender Planung bzw. Bau, vglb. Planungsaufgaben, Leistungen bei KG 540, etc.) / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Ablauf der Zusammenarbeit mit anderen fachlich Beteiligten, Darst. der im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten und Terminen, Wirtschaftlichkeit der Lösungen, eVergabe, ABau etc. / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Angebot für die Gesamtleistung, einschließlich Zuschläge, besonderer Leistungen und NK / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 5
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/11/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:

1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)

1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Neubau im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)

2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (5 Pkt)

2.1 (5 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.

3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 18 Pkt)

Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.

3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:

3.1.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)

3.1.2 (2 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200 bis 600 brutto) von mind. 5 Mio. €

3.1.3 (1 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren

3.2 Der Bauleiter verfügt über:

3.2.1 (4 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)

3.2.2 (2 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200 bis 600 brutto) von mind. 5 Mio. €

3.2.3 (1 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren

3.3 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter und der Bauleiter verfügen insgesamt sowohl über Planungs- als auch Baustellenerfahrung (Bauleitung).

4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 72 Pkt)

Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 36 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.

4.1 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 5 Mio. EUR.

4.2 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 1 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.3 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 2 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.4 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 3 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.5 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 4 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.6 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 5 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.7 (2 Pkt) – Es wurde die Anlagengruppe 6 mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5-8 (gem. §55 HOAI) erbracht.

4.8 (5 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.

4.9 (5 Pkt) – Die Leistung wurde bei laufendem Betrieb erbracht.

4.10 (5 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.

4.11 (5 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.

[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 4/120 Punkt vergeben. Max. können 4 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.

Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.

Die besonderen Leistungen sollen optional angeboten werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.

(keine abschließende Auflistung)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.

Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.

Bewerber-/Bietergemeinschaften:

Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.

Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):

Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.

Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):

Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.

Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:

Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/

Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.

Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:

Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.

Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.

[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:

a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.

b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.

c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.

d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

e) In der Summe der Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 3 und 5-8 gem. § 55 HOAI erfüllt worden sein.

f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines Nicht-Wohngebäudes handeln.

Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.

Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.

Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:

- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers

- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters

Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.

Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.

Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in für technische Gebäudeausrüstung.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).

Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:

— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),

— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),

— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)

— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)

— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),

(Auflistung nicht abschließend.)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das Verfahren wird nach § 17 Abs. 3 VgV beschleunigt.

Das bisher mit der Planung beauftragte Büro hat am 08.08.22 eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet.

Letzter Bearbeitungsstand der TGA beträgt ca. 30% der LPH 5. Nach der Plausibilitätsprüfung der abgebrochenen Planung hat sich ergeben, dass diese mangelhaft und/oder fehlerhaft ist.

Deswegen ist die TGA-Planung ab der LPH 5 durch den neuen Planer fortzuführen.

Ein Gewerk wurde bereits vergeben (Baustelleneinrichtung), der erste Bauabschnitt läuft bereits.

Die Fortführung der Architekten- und Tragwerksplanung ist stark gefährdet, die fristgerechte Übergabe weiterer Ausschreibungsunterlagen ist nicht möglich.

Die begonnene Baumaßnahme kann nicht verschoben oder abgebrochen werden. Die beauftragten Firmen wären bei dem Bau-/ Planungsstopp in der Ausführung behindert und könnten aufgrund des Abnahmeverzugs das Land Berlin auf entgangenen Gewinn verklagen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.

2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „XXX“ öffnen).

3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.

4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.

5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.

6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.

7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.

8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.

9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.

Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.

11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2022