A44 TB Riedmühle (o) - Wommener Dreieck (m) C24: BÜ LP 8&9 Betriebs- & Verkehrstechn. Ausstattung Tunnel Alberberg Referenznummer der Bekanntmachung: AC24310116

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182f407e61a-6073a89349ed3b62
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A44 TB Riedmühle (o) - Wommener Dreieck (m) C24: BÜ LP 8&9 Betriebs- & Verkehrstechn. Ausstattung Tunnel Alberberg

Referenznummer der Bekanntmachung: AC24310116
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Betriebs- und Verkehrstechnische Ausstattung des Tunnels Alberberg A44

Bauabschnitt 5:

Objektüberwachung - Bauüberwachung gem. §55 HOAI, Leistungsphasen 8 & 9 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI

Weitere Besondere Leistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesautobahn BAB 44 ist eine neue Ost-West-Achse im Bundesfernstraßennetz. Mit dem Neubau des Lückenschlusses zwischen dem Kasseler Kreuz und der BAB 4 bei Herleshausen wird eine vollständige Verbindung zwischen dem Rhein-Ruhr-Gebiet und Thüringen und Sachsen hergestellt.

International werden damit die Benelux-Staaten mit Polen und der Tschechischen Republik verkehrslogistisch verbunden. Der Neubau der BAB 44 im Abschnitt AS Waldkappel bis Wommener Dreieck ist Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes (TERN) und erfolgt im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 15 durch DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes.

Der Tunnel Alberberg liegt in der VKE C241 zwischen der AS Sontra Ost und dem Wommener Dreieck der Neubaustrecke VDE Nr. 15 BAB 44 Kassel-Herleshausen.

Im Zuge des vierstreifigen Neubaus des o. g. Abschnitts der BAB 44 zwischen Kassel und Herleshausen wird auf Grund der topographischen Gegebenheiten und zum Zweck der Eingriffsminimierung in das ökologisch wertvolle Gebiet die Herstellung des Tunnels Alberberg erforderlich.

Der Tunnel Alberberg besteht aus zwei getrennten, jeweils zweispurigen Tunnelröhren. Für die freie Strecke wurde auf der Grundlage der zu erwartenden Verkehrsbelastung ein Sonderquerschnitt SQ 27 zugrunde gelegt. Im Tunnel wird dieser Querschnitt als Regelquerschnitt RQ 31 t (ident zu RQ 26 t der RABT 2006) weitergeführt. Die Fahrbahnbreite beträgt zweimal 3,75 m je Richtungsfahrbahn einschließlich eines Randstreifens von 0,25 m Breite sowie beidseitige Notgehwege von jeweils 1,00 m Breite. Die lichte Höhe für den Kfz-Verkehr beträgt mindestens 4,50 m. Bezogen auf den Fußpunkt der Portalbauwerke liegt das Westportal (Nordröhre) bei Bau km 61+042, Westportal (Südröhre) bei Bau km 61+090 und die Ostportale (Nordröhre) bei Bau km 61+510, Westportal (Südröhre) bei Bau km 61+482. Die Tunnellängen betragen somit für die Nordröhre 468m und für die Südröhre 392m. Aufgrund der längeren Nordröhre, ist für die Südröhre eine identische Ausstattung entgegen der RABT 2006 Tab. 12 vorgesehen. Das Längsgefälle von West nach Ost für beide Röhren beträgt ca. 1,5%. Für die Unterbringung von Elektroversorgungen des Tunnels wird vor dem Westportal (ausfahrtsseitig) ein 1-geschossiges Betriebsgebäude der Größe 3 nach dem Pflichtenheft "Betriebsgebäude" und den

Festlegungen der Tunnelverwaltungsbehörde errichtet. Der Tunnel, die Vorfelder und das Betriebsgebäude erhalten eine technische Ausstattung gemäß RABT 2006 sowie eine verkehrstechnische Grundausstattung.

Örtliche Bauüberwachung Technische Ausrüstung:

Für die Betriebstechnische Ausrüstung Tunnel Alberberg ist die Objektüberwachung/Bauüberwachung (LPH8) und die Objektbetreuung (LPH9) gem. § 55 HOAI, Anlage 15, Nr. 15.1 für folgende betriebstechnische Objekte durchzuführen:

Betriebstechnische Ausrüstung Tunnel Alberberg komplett mit allen dazu gehörigen Anlagengruppen:

o Beleuchtungsanlagen Tunnel, Vorportalbereiche, Betriebsgebäude

o Funkanlagen (UKW, DAB+, Tetra BOS, Betriebs- und Mobilfunk, inkl. Außenstellen)

o Videoanlage

o Brandmeldeanlagen im Tunnel und Betriebsgebäude

o Elektroakustische Anlagen

o Energieversorgung (Mittel- und Niederspannungsanlagen, USV- und Batterieanlangen)

o Aktives Leitsystem

o Komplette Ausrüstung Betriebsräume (Doppelboden, Klimatisierung, Elektroinstallation, Sanitäranlagen, Einbruchmeldeanlage, etc.)

o Schlosserarbeiten

o Brandschutz

o Leit-, Automatisierungs- und Überwachungstechnik

o Notrufeinrichtungen im Tunnel und Portalbereichen

o Notausgänge, Flucht- und Rettungswege

o Datenübertragung und Anbindung an die ständig besetzte Stelle in Hessen

o Ausrüstung Schadstoffbecken

o Druckerhöhungs- und Löschwasseranlage

o Kabelanlagen und Kabelzug

o Blitz-, Überspannungs- und EMV Schutz

o Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen

Für die Verkehrstechnische Ausrüstung Tunnel Frankenhain ist die Objektüberwachung/Bauüberwachung (LPH8) und die Objektbetreuung (LPH9) gem. § 55 HOAI, Anlage 15, Nr. 15.1 für folgende verkehrstechnische Objekte durchzuführen:

o Verkehrstechnik; Tunnelsperranlage

o Verkehrsdetektion für verkehrstechnische Steuerung im Tunnel und den Zu- und Abfahrbereichen einschließlich der Anschlussstellen inkl. untergeordnetes Netz

o Ansteuerung und Energieversorgung von Anzeigequerschnitte / Wechselverkehrs- und Dauerlichtzeichen im Strecken- und Tunnelbereich

o Softwareleistungen der verkehrstechnischen Unterzentralen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 33
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen(§ 45 (4) Nr. 4 VgV) [nur Mindeststandard]

Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): 60 v. H.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:

- Mitarbeiter 1 Betriebstechnik 30 v. H.

- Mitarbeiter 2 Verkehrstechnik 30 v. H.

Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:

- berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H.

- Referenzen: 80 v.H.

Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr.1 VgV) [nur Mindeststandard]

Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV): 40 v. H.

Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:

- berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H.

- Referenzen: 80 v.H.

Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): [nur Mindeststandard]

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2022