Durchführung des Schleusendecksdienstes der Seeschleuse Wilhelmshaven Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_027
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 075-201760)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Schleusendecksdienstes der Seeschleuse Wilhelmshaven
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist auf der Seeschleuse im Vorhafen / Marinestützpunkt der Schleusendecksdienst durchzuführen; der Schleusendecksdienst schließt das Fest- und Losmachen von Schiffen in den Schleusenkammern, das Erstellen und Lösen sicherer Laufgänge sowie das Fest- und Losmachen der Großschiffe des Auftraggebers im Vorhafen ein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01/07/2022 Ende: 30/06/2023
Laufzeit in Monaten: 12
A) Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht oder gleichwertig mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); weitere Informationen zur EEE u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
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B) Auf Verlangen des öff. Auftraggebers oder der Vergabestelle sind Angaben, Nachweise, Erklärungen u./o.dgl. nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 VgV i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB zu erbringen.
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C) Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Der Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
a) Den Nachweis der Eignung erbringt der Bieter grundsätzlich mit der ‚Eigenerklärung zur Eignung - Angebot‘; die ‚Eigenerklärung zur Eignung-Angebot‘ wird als ausfüllbares Formblatt 333b-LF als Teil der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bereitgestellt.
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b) Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
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c) Auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabeonline.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/registration/tenderer/registration.html?4) ist ohne Weiteres möglich; weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unterhttps://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht oder gleichwertig mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); weitere Informationen zur EEE u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
a) Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
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b) Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
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c) Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
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Die ‚Eigenerklärung zur Eignung- Angebot‘ wird als ausfüllbares Formblatt 333b-LF als Teil der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bereitgestellt; auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabeonline.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabeonline.de/registration/tenderer/registration.html?4) ist ohne Weiteres möglich; weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
(frei)
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme von 5.000.000 € für Personenschäden und mindestens 5.000.000 € für sonstige Schäden aufweisen, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; der Nachweis wird zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt vorgelegt.
Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist dem gleichwertig; weitere Informationen zur (EEE) u.a.: https://espd.uzp.gov.pl (Deutsch sowie 24 weitere Sprachen auswählbar) bzw. https://espd.uzp.gov.pl/filter?lang=de sowie: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung- Angebot‘:
a) Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei Jahre;
b) Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen;
c) Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre; Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt;
d) Erklärung entsprechend § 124 GWB zu fakultativen Ausschlussgründen bezogen auf die letzten drei Jahre;
e) Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem 1. Januar 2022) Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Anziehen von mindestens 1 Referenzleistung;
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Weitere, auf den konkreten Auftrag bezogene Eignungskriterien:
f) Nachweis mittels Bieter-Eigenerklärung, dass die als Einsatzleitung / Vorarbeiter/-in eingesetzte Person, eine Ausbildung als Matrose/Matrosin oder Schiffsmechaniker/-in mit mehrjähriger Berufserfahrung und mindestens einjähriger Erfahrung im Festmacherdienst ist.
g) Nachweis mittles Bieter-Eigenerklärung, dass das vorgesehene Festmacherpersonal über eine Ausbildung als Matrose/Matrosin oder Schiffsmechaniker/-in bzw.vergleichbarer Erfahrung in der Festmacherei verfügt.
h) Nachweis mittels Bieter-Eigenerklärung, dass das Festmacherpersonal die deutsche und die englische Sprache gleichwertig dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrscht.
i) Der Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
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Die ‚Eigenerklärung zur Eignung- Angebot‘ wird als ausfüllbares Formblatt 333b-LF als Teil der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bereitgestellt; auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt:
Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabeonline.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabeonline.de/registration/tenderer/registration.html?4) ist ohne Weiteres möglich; weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
Nach Maßgabe des Abschnitts 2.12 der Beschreibung der Leistung gilt:
C) Mittels Eigenerklärung ist nachzuweisen, dass die als Einsatzleiter / Vormann einzusetzende Person ein ausgebildeter Matrose oder Schiffsmechaniker mit mehrjähriger Berufserfahrung ist, eine Einsatzzeit von mind. 1 Jahr als Einsatzleiter im Schleusendecksdienst ist nachzuweisen.
D) Mittels Eigenerklärung ist nachzuweisen, dass als einzusetzendes Festmacherpersonal qualifizierte Festmacher (Matrosen oder Schiffsmechaniker) bzw. Personal mit gleichwertiger Erfahrung als Festmacher vorgesehen sind und dass das Personal über fachlich fundierte seemännische Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.
E) Dass das Festmacherpersonal die deutsche und englische Sprache mindestens auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrscht, ist nachzuweisen.
(frei)
Zu I.3) Auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabe-online.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes ist ohne Weiteres möglich; Weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
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A) Wesentliche Zahlungsbedingungen
A1) Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 i.V.m. VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 sowie dem Auftragsschreiben.
A2) Vor Leistungsbeginn erbringt der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft; die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) und bestimmt sich nach Ziffer 31.1. ZVL (Stand 04/2016).
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B) Im Zuge der Beauftragung ist dem Auftraggeber in sicherer Form die Urkalkulation / Grundlage(n) der Preisermittlung zuzuleiten; dies erfolgt grundsätzlich mittels der e-Vergabeplattform des Bundes als passwortgeschützte PDF-Datei, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Zu Abs. III.1.1) bis III.1.3) Die Vergabestelle akzeptiert gemäß § 48 Abs.3 VgV auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
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A) Wesentliche Zahlungsbedingungen
A1) Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 i.V.m. VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 sowie dem Auftragsschreiben.
A2) Vor Leistungsbeginn erbringt der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft; die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) und bestimmt sich nach Ziffer 31.1. ZVL (Stand 04/2016).
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B) Im Zuge der Beauftragung ist dem Auftraggeber in sicherer Form die Urkalkulation / Grundlage(n) der Preisermittlung zuzuleiten; dies erfolgt grundsätzlich mittels der e-Vergabeplattform des Bundes als passwortgeschützte PDF-Datei, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.