BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46370
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertrag incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Hydrologisches Gutachten
Für den Umbau des Bf Themar wurde ein geotechnischer Bericht erstellt. Darin wird bedingt durch den anstehenden Grundwasserstand hinsichtlich der Baugrubenverbauten und bauzeitlichen Wasserhaltung empfohlen, die hydrologischen Angaben durch die Erstellung eines hydro-geologischen Gutachtens zu präzisieren. Nach Rücksprache mit dem EBA, Ref 52 Sb 6, ist für die vorgesehene bauzeitliche Entnahme von Grundwasser bereits ein Antrag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Umbau der Verkehrsstation erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind Teil der Gesamtplanung und untrennbar mit den Leistungen des HV verbunden.
Die zusätzlichen Leistungen sind Teil der Gesamtplanung und untrennbar mit den Leistungen des HV verbunden. Sie dienen der Schaffung der Grundlagen um den HV zu erfüllen. Durch die Wechselwirkungen zu den anderen Gewerken bedarf es einer kontinuierlichen Abstimmung untereinander. Eine erneute Ausschreibung würde das Projekt erheblich zeitlich verzögern und wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll da der Planer bereits Ortskenntnis besitzt und die Planunterlagen bearbeitet.