BIM-Planung Verkehrsstation Rudolstadt und Greiz-Dölau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48533
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Verkehrsstation Rudolstadt und Greiz-Dölau
Rudolstadt
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertrag incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rudolstadt
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
.
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Nachrechnung Stützwand Rudolstadt
Im laufe der Planung wurde festgestellt, das für die Errichtung eines regelkonformen Bahnsteiges ein Gleis erhöht werden muss . Dadurch wird die Neigung der Bahnsteigoberfläche verringert. Das Gleis wird von einer Stützwand zu einem angrenzenden Fluss getrennt. Bei Erhöhung des Gleises muss geprüft werden, ob die Stützwand erhöht werden muss. Nur mit einer Prüfung der Gegebenheiten kann die Prüfung fortgesetzt werden.
Im Laufe der Planung wurde festgestellt, das für die Errichtung eines regelkonformen Bahnsteiges ein Gleis erhöht werden muss . Dadurch wird die Neigung der Bahnsteigoberfläche verringert. Das Gleis wird von einer Stützwand zu einem angrenzenden Fluss getrennt. Bei Erhöhung des Gleises muss geprüft werden, ob die Stützwand erhöht werden muss. Nur mit einer Prüfung der Gegebenheiten kann die Prüfung fortgesetzt werden.
Die Prüfung der Stützwand ist sicherheitsrelevant und hat Auswirkungen auf Planung , Kosten und Bauablauf. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Planungen untrennbar miteinander verbunden sind. Eine Einarbeitung eines neuen Planers führt zu erheblichen Mehrkosten.