Umbau Äußerer Knoten Halle, ESTW mit Spurplanänderung, BÜW-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52074
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Äußerer Knoten Halle, ESTW mit Spurplanänderung, BÜW-Leistungen
Halle/Saale
SiGeKo
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SiGeKo
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle/Saale
SiGeKo
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Nachtrag 1 zu Los 3: Vertragsverlängerung
Auf Grund Bauzeitenverlängerungen kommt es zu zusätzlichen Leistungen bis zu den neu gesetzten Vertragsterminen. Daraus ergeben sich, dass sich neue Termine im Bauvertrag des AN Bau (teilweise > 1,5 Jahre), sodass der Bauüberwachung bisher noch keine vollständigen Bestandspläne und Unterlagen für die Bauakte vorliegen. Des Weiteren ergaben sich durch nicht vorhersehbare Bodenverhältnisse und mangelhaften Bestandsanlagen zusätzliche Leistungen
Die aufgeführten Sachverhalte führen in Summe zu zusätzlich anfallenden Leistungen gemäß dem vorliegenden Nachtrag. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für die Bauüberwachung nicht erkennbar.