Umbau Äußerer Knoten Halle, ESTW mit Spurplanänderung, BÜW-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52074
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Äußerer Knoten Halle, ESTW mit Spurplanänderung, BÜW-Leistungen
Halle/Saale
BÜW LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜW LST
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle/Saale
BÜW LST
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland
Nachtrag 1 zu Los 2: zusätzlich erforderliche Bauüberwachungsleistungen aufgrund von zusätzlichen IBN Stufen und zusätzlichen Bauleistungen
Auf Grund Bauzeitenverlängerungen kommt es zu zusätzlichen Leistungen bis zu den neu gesetzten Vertragsterminen. Daraus ergeben sich, dass sich neue Termine im Bauvertrag des AN Bau,, sodass der Bauüberwachung bisher noch keine vollständigen Bestandspläne und Unterlagen für die Bauakte vorliegen.
Folgende Sachverhalte führten zu einer Bauzeitverlängerung und waren zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht erkennbar:
- zusätzliche IBN Stufe Abstellgruppe in Bf. LAG (Bf. Angersdorf)
- zusätzliche IBN Gleis 21 im Bf. Nietleben (LHNI)
- zusätzlicher SW- Wechsel im Sep. 22 für ESTW- West Halle -> ESTW - A LAG
- zusätzliche Planungsanpassung ETCS im Bereich des ESTW - West und im ESTW --- A LHAD
(Ammendorf)
- Restleistungen zur Planung zum Bz. 6.100 durch Auflagen des Abnahmeprüfers LST
- Realisierung und IBN einer zus. SV 230V zur Stromversorgung der ZN-Anlage
- Verschiebung für den Ausbau von Iso-Stößen und Einbau neuer Achszähler
- Kabelaufsicht beim Umschwenken von Kabeln durch verspätete Fertigstellung Kabeltiefbau
Die aufgeführten Sachverhalte führen in Summe zu zusätzlich anfallenden Leistungen gemäß dem vorliegenden Nachtrag. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für die Bauüberwachung nicht erkennbar.