Murrbahn, Erneuerung 6 Stationen, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57521
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Murrbahn, Erneuerung 6 Stationen, Planungen
Murrbahn, Erneuerung 6 Stationen, Planungen
Objekt BIM-Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 bis Lph 4 und Lph
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 1 bis Lph 4
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 1 bis Lph 4
50 Hz-Anlagen Lph 1 bis Lph 4
Telekommunikationsanlagen Lph 1 bis Lph 4
sonstige Anlagen Lph 1 bis Lph 4
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis Lph 4 und Lph
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2 bis Lph 3 und Lph
Objektplanung Verkehrsanlage(n),Lph 5 bis Lph 7 und Lph
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 5 bis Lph 7
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 5 bis Lph 7
50 Hz-Anlagen Lph 5 bis Lph 7
sonstige Anlagen Lph 5 bis Lph 7
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 5 bis Lph 7 und Lph
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 6 und Lph
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Murrbahn, Erneuerung 6 Stationen, Planungen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.