Rahmenvertrag Druckerzeugnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 0046/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Druckerzeugnisse
Mit der Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an der Erbringung von Druckleistungen gedeckt werden. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Druckleistungen in zwei Losen mit jeweils maximal drei Auftragnehmern.
Los 1: Geheftete und geklebte Produkte, Broschüren, Fachberichte, Schreibblöcke, Briefumschläge etc.
Los 2: Gefalzte Produkte, Plakate, Briefbögen, Postkarten, Einleger, Visitenkarten, etc.
Es steht den Bietenden frei, ein Angebot für ein oder alle Lose einzureichen.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Geheftete und geklebte Produkte, Broschüren, Fachberichte, Schreibblöcke, Briefumschläge etc.
Das Fachlos Geheftete und geklebte Produkte, Broschüren, Fachberichte, Schreibblöcke, Briefumschläge etc. betrifft folgenden Bedarf:
- Broschüren DIN A 4
- Broschüren Sonderformate
- Fachberichte/ Berichte zur Forschung
- Schreibblöcke
- Briefumschläge
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Gefalzte Produkte, Plakate, Briefbögen, Postkarten, Einleger, Visitenkarten, etc.
Das Fachlos Gefalzte Produkte, Plakate, Briefbögen, Postkarten, Einleger, Visitenkarten, etc. betrifft folgenden Bedarf:
- Faltbroschüren
- Flyer / Einleger
- Plakate
- Postkarten
- Visitenkarten
- Briefbögen
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Druckerzeugnisse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160
Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.