Gebietsbeauftragung Nachhaltige Erneuerung Neue Mitte Tempelhof 2023 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1386
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebietsbeauftragung Nachhaltige Erneuerung Neue Mitte Tempelhof 2023 - 2024
Gebietsbeauftragung "Nachhaltige Erneuerung - Neue Mitte Tempelhof"
- Planungsmanagement im Projektgebiet
- Beratung im Rahmen der Programmentwicklung, - durchführung
- Unterstützung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Die Ausschreibung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2023-31.12.2024 mit bis zu drei optionalen Verlängerungen durch einseitige Erklärung durch den Auftraggeber für die Zeiträume jeweils vom 1.1.-31.12. in den Jahren 2025-27, maximal jedoch bis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
- Nachweise zu Kenntnissen über die Betreuung einer Förderkulisse des besonderen Städtebaurechts, vorzugsweise im Programmbereich Stadtumbau/Nachhaltige Erneuerung sowie in Partizipationsver-fahren mittels Referenzen (siehe unten: geforderte Mindeststandards)
- Nachweise zur beruflichen Qualifikation der Leistungserbringer/Führungskräfte (siehe unten: geforderte Mindeststandards)
- Erklärung über die Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals
- Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen eine für die Aufgabenerfüllung relevante Qualifikation als Stadtplaner_in, Architekt_in oder ver-gleichbare Ausbildung (Diplom, Master) sowie mind. drei Jahre Berufserfahrung in projektleitender Funktion belegt werden
- Kenntnisse und Erfahrungen des allgemeinen und besonderen Städtebaurechts gem. BauGB, der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Berlin sowie der Organisation und Arbeitsweise der Berliner Verwaltung, nachgewiesen durch entsprechende Tätigkeiten im Bereich der Städtebauförderung
- Erfahrungen in der Betreuung einer Förderkulisse des besonderen Städtebaurechts gem. BauGB, vorzugsweise in Projekten der Nachhaltigen Erneuerung/Stadtumbau im Land Berlin
- Erfahrungen in der Moderation und Koordination komplexer Steuerungs- und Moderationsprozessen sowie Beteiligungsverfahren und der Öffentlichkeitsarbeit.
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Online-Präsenzen (Spätestens zum Beginn der Beauftragung Kenntnisse zur Arbeit mit dem Redaktionssystem Imperia erforderlich)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit, im Veranstaltungsmanagement, bei der Initiierung und Begleitung von Partizipationsverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Zentrale Vergabestelle
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Nur Personen der Zentralen Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass es aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]