Rahmenvertrag Penetrationstest im TI Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0072
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Penetrationstest im TI Umfeld
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung plant die gematik Sicherheitsüberprüfungen in Form von Penetrationstests von Anwendungen, Apps und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die die Telematikinfrastruktur nutzen, durchführen zu lassen. Ziel ist, die grundsätzlichen Sicherheit zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen zu ermitteln.
Die Ergebnisse der Prüfungen oder Teile daraus sollen veröffentlicht werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
In der Leistungsbeschreibung wird der Auftrag detailliert beschrieben, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht werden sollen. Ziel ist die Überprüfung der Sicherheit der Anwendung und ob deren Implementierung den gestellten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen genügt. Die Analyse bezieht sich dabei auf die Anwendung inkl. aller Schnittstellen.
Der Schätzwert liegt bei [Betrag gelöscht] EUR und der Höchstwert bei [Betrag gelöscht] EUR, jeweils bezogen auf eine Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren.
Beim Schätzwert handelt es sich um das von der gematik geschätzte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für dieses Los unter der Rahmenvereinbarung gemäß § 3 VgV (Auftragswertschätzung).
Beim Höchstwert handelt es sich um das von der gematik festgelegte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für dieses Los unter der Rahmenvereinbarung, bei dessen Erreichen die Rahmenvereinbarung - unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Laufzeit
Verlängerungsoption - siehe unter "Vertragsverlängerung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Alter Solutions Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://alter-solutions.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYF2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de