Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU-Protokoll Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0071
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU-Protokoll
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung lässt die gematik eine sogenannte 360Grad Sicherheitsanalyse durchführen. In diesem Kontext ist geplant, Sicherheitsüberprüfungen in Form von Penetrationstests (kurz Pentests) des Frontend des Versicherten der elektronischen Patientenakte (ePA-FdV) durch externe Prüfer durchführen zu lassen. Ziel ist, die grundsätzlichen Sicherheit zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen zu ermitteln. Außerdem soll eine Analyse des Protokolls der Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU-Protokoll) der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (eRp oder E-Rezept) durchgeführt werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Pentests und Protokollanalyse sowie aufgrund des Pentestumfangs erfolgt die Vergabe im Losverfahren, wobei Angebote für alle vier Lose (also auch nur für ein einzelnes Los oder eine beliebige Kombination der Lose) möglich sind:
- Los 1 Pentests von ePA-FdV für iOS,
- Los 2 Pentests von ePA-FdV für Android,
- Los 3 Pentests von ePA-FdV-Desktops und
- Los 4 Analyse des VAU-Protokolls ePA und eRp.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU Protokoll Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.certitude.consulting
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU Protokoll Los 1 & 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU Protokoll Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de