Revita II, Magdeburg Hauptbahnhof, Umbau Kölner Platz Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58637
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Revita II, Magdeburg Hauptbahnhof, Umbau Kölner Platz
Bauliche Umgestaltung des Platzes incl. Fahrradabstellanlage und Platzbeleuchtung
Magdeburg
Für die Baumaßnahme ist eine Lager- und Umschlagfläche (BE-Fläche) von ca. 12.000 m² in Baustellennähe herzurichten.
Die Ab- und Antransporte von Schüttgütern und Baumaterialien muss überwiegend per Bahntransport mit Zwischenlagerung auf der BE Fläche in Baustellennähe erfolgen (Beauftragung Transportunternehmen ist Sache AN).
Tiefbau- und Landschaftsarbeiten
• ca. 10.000 m³ Abtransport von Schüttgütern (Aushubmassen)
• ca. 6.000m³ Antransport von Schüttgütern (Planumsfläche)
• ca. 3.400 m² Plattenbelag aus Betonwerkstein
• ca. 300 m Entwässerungsleitungen
• 9 Stck. Entwässerungsschächte
• ca. 270 m Kastenrinne
• ca. 30 m Schlitzrinne
• 8 Stck. Baumpflanzungen inkl. Pflanzkästen aus Beton
• Hochbeete und Bepflanzung
• Stadtmobiliar Sitzbänke und Abfallbehälter
Fahrradüberdachung
• Grundkonstruktion aus Stahl (LxBxH) 27 m x 6,5 m x 4,5 m, inkl. Fundament, Entwässerung, Eingangstore
• ca. 120 m² extensive Dachbegrünung
• ca. 120 m² Fassadenverkleidung mit Keramikstäben
• ca. 30 m Fahrradständer (Doppel- und Einzelparker)
• ca. 50 m Doppelstockparker
Elt-Leistungen
• Heranführung (teilweise im Gleisbereich) Kabel Baustromversorgung an das Baufeld sowie Stellen der Bauhauptverteilung und mehrerer Baustellenunterverteiler auf dem Kölner Platz und auf dem Logistikzentrum
• Baustellenbeleuchtung auf dem Logistikzentrum (12.000m2) und dem Kölner Platz (3.500m2) herstellen und nach Ende der Baumaßnahme wieder demontieren
• Herstellen einer provisorischen Beleuchtung für den Zugang von der Ernst Reuter Allee zum Mittleren Empfangsgebäude
• Demontage einer Unterverteilung und ca. 200 m zugehöriger Leitung im Gebäude
• Aufbau und Installation von drei Unterverteilungen und einer Zählerverteilung im Mittleren Empfangsgebäude und in abgegrenzten Bereichen auf dem Kölner Platz
• Aufbau eines Schacht und Leerrohrsystems inkl. Einführung ins Gebäude mit 9 Kabelschächten und ca. 1.000 m zu verlegendem Leerrohr
• ca. 3000 m zu verlegendes Kabel hauptsächlich im Leerrohr, teilweise auch im Gebäude
• Installation von 5 Elektranten auf dem Kölner Platz
• Installation von 12 Lichtstelen, ca. 110 m Lichtbandsystem zum Anbau unter eine Bahnsteigauskragung und ca. 20 Leuchten für angrenzende Bereiche und Räume
• Errichten einer Potentialsteuerung mit ca. 1.300 m zu verlegendem Erder
Verschiebung Submissionstermin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revita II, Magdeburg Hauptbahnhof, Umbau Kölner Platz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. S&P Dresden
2. S&P Leipzig
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.