Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Drehstromleistungs-Transformatoren 31.5 und 40 MVA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003873
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Drehstromleistungs-Transformatoren 31.5 und 40 MVA
Berlin
Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt mit dieser Veröffentlichung Bewerber aufzurufen, um sich für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von Drehstromleistungs-Transformatoren 31,5 und 40 MVA zu qualifizieren.
Vorgaben für den Antrag auf Zulassung zum Qualifizierungssystem und den darin erforderlichen Angaben ergeben sich aus den über https://www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen (siehe hierzu die „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von Drehstromleistungs-Transformatoren 31,5 und 40 MVA“) der Vergabestelle. Bewerberfragen zu den Unterlagen und zum Qualifizierungssystem können im elektronischen Angebotsassistenten über das Fragen- und Antwortenforum an die Kontaktstelle gerichtet werden.
Im November/Anfang Dezember 2022 ist eine erste Ausschreibung mit den qualifizierten Lieferanten aus dem Qualifizierungssystem geplant, daher ist eine zeitnahe Bewerbung mit vollständigen Unterlagen bis zum 21.10.2022 erforderlich.
Das Prüfungssystem wird in 3 Stufen durchgeführt:
Stufe 1:
Der Bewerber stellt einen formgemäßen Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem und reicht diesen inklusive der ausgefüllten (unter Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem, Ziffer 1. , Absatz (2), Stufe 1 benannten) Checklisten und dazugehöriger Nachweise über die Ausschreibungsplattform der Deutschen eVergabe ein.
Stufe 2:
Die Stufe 2 dient der auftragsspezifischen Eignungsprüfung für die benötigten Leistungstransformatoren der Vergabestelle und der Vorbereitung eines möglichen Werksaudits. Hierzu erhält der Bewerber nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Stufe 1 die Zugangskennwörter für die in Stufe 2 (unter Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem, Ziffer 1. , Absatz (2), Stufe 1 benannten) Unterlagen.
Stufe 3:
Werksaudit: Die Vergabestelle wird, nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen innerhalb der Stufen 1 und 2 und vorheriger Terminabstimmung, ein Werksaudit in der Fertigungsstätte des Bewerbers durchführen.
Der genaue Prüfungs- und Zulassungsprozess ist unter „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem Drehstromleistungs-Transformatoren“ Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem beschrieben.
Das Qualifizierungssystem hat keine Befristung. Ein Antrag auf Zulassung zum Qualifizierungssystem ist jederzeit möglich.
Das vorliegend bekanntgemachte Qualifizierungssystem ersetzt das Prüfsystem mit der Supplement-Nr.: 2019/S 139-343345 oder Vorgängerversionen (s. auch Ziffer 3 unter „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem Drehstromleistungs-Transformatoren“ Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem in einem separaten PDF-Dokument "Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem" zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Siehe nähere Angaben hierzu unter "Anlage III.1.9 Angaben und Beschreibung zum Qualifizierungssystem" zu dieser EU-Veröffentlichung.
Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Prüfungssystems (gemäß Sektorenverordnung-SektVO 2016, § 37).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zu den zusätzlichen Angaben in einem separaten PDF-Dokument "Anlage VI.3) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160, Abs. 3, S.1, Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160, Abs.3, S.1, Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).