Hbf Chemnitz, Erneuerung Hallendach Planungsleistungen Lph 5 bis 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61443
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf Chemnitz, Erneuerung Hallendach Planungsleistungen Lph 5 bis 7
Hbf Chemnitz, Erneuerung Hallendach Planungsleistungen Lph 5 bis 7
Chemnitz Hauptbahnhof
An der Verkehrsstation Hbf Chemnitz sind die Arbeiten für die Erneuerung des schadhaften Hallendaches für die LPH 5 bis 7 HOAI zu beplanen. Hierzu liegt eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor, die in der Ausführungsplanung zu detaillieren und für die Ausführung der Leistungen in Ausschreibungsunterlagen zu überführen ist. Baubeschreibung und Übersichtspläne der EP siehe Verdingungsunterlagen.
Für die Erneuerung des Daches sind folgende Maßnahmen zu planen:
-Erneuerung der Dachhaut inkl. Randeinfassungen,
-Erneuerung der Sheddachverglasung
-Anbindung technische Anlagen wie Entwässerung, Elt-Versorgung, Blitzschutz, …
Ergeben sich aus aktuellen technischen Anforderungen bzw. gesetzlicher Vorgaben Änderungen ggü. der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, so sind diese in der
Ausführungsplanung zu berücksichtigen.Darüber hinaus ist der Planer gehalten zu folgenden Themen den Sachstand zu erörtern und mit dem AG den notwendigen Planungsumfang abzustimmen.
-Anbindung der TGA an vorhandene Ver- und Entsorgungssysteme,
-Schadstoffanalyse für die zu entsorgenden Materialien Dachhaut/Dämmung,
-Konzept zur Baustelleneinrichtung, -logistik im Zusammenhang Statik Dach,
-Ver- und Entsorgungskonzept / Baustellenlogistik
-Prüfen und Freigaben von WMP Plänen,
-Maßnahmen zur Taubenvergrämung,
-Rückbau ungenutzter Anlagen (Antennen, etc) auf den Dächern,
-Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung zweier Varianten zur Sheddachverglasung,
-Im Rahmen eines Parallelprojektes werden derzeit die Entwässerungsleitungen befahren; Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Anforderungen,
-Vertikale Verglasung an den Stirnseiten der Bahnhofshalle,
-Maßnahmen zur Absicherung von Inspektions- und Instandhaltungsmaßnahmen (zB. Sekuranten) und Abstimmung mit Dritten
-Maßnahmen Schall-, Brand- und Wärmeschutz,
Nach derzeitigem Stand sind die Maßnahmen nach Projekteinstufung EIGV anzeigefrei.
entfällt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung,
- dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Planungsleiter/Planungsingenieur
Mindestens 3 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Gebäude
- Technische Ausrüstung
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens Lph 7 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 3 Mio € netto die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter/Planungsingenieur gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss
Es ist im Teilnahmeantrag zu bestätigen, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.