Objektplanung Neubau Busbetriebshof Meiendorf, Lph 5-8 [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: 244595.1 BBM-OP Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Busbetriebshof Meiendorf, Lph 5-8 [ba]
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Objektplanung gemäß §34 HOAI für die Hochbauleistungen der Leistungsphasen 5 - 8 für den Neubau eines Busbetriebshofs für Elektrobusse in Hamburg-Meiendorf.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hochbahn beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Architektenleistung der Leistungsphasen 5 - 8 für den Neubau eines Busbetriebshofes in der Freien und Hansestadt Hamburg. Es werden Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß HOAI 2021 vergeben.
Die Leistungsbilder der TGA-, Energie-, Tragwerks-, Verkehrsanlagen- und Entwässerungsplanungen sowie die Landschaftsplanung und BMA Planung werden durch die Hamburger Hochbahn AG separat beauftragt. Die Integration und Koordinierung im Planungs- und Bauprozess ist Aufgabe des Objektplaners.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36DPJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]