2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D448162022
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://abruf.bi-medien.de/D448162022
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlich-rechtliches Sondervermögen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bereitstellung von Hafeninfrastrukturen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63721500 Betrieb von Passagierterminals
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das an der Columbuskaje in Bremerhaven gelegene Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof soll mittels dieser Konzessionsausschreibung im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb ab dem 01.01.2025 für eine Konzessionslaufzeit von 10 Jahren neu vergeben werden. Eine zusätzliche weitere Option von 5 Jahren ist im Vertragswerk ebenfalls vorgesehen. Sollte der am Terminal angrenzende Mittelbau im Umbau realisiert werden, sind dort weitere Flächen noch unbekannter Größe im EG und Parkplätze für den zukünftigen Betreiber zur eigenen Nutzung vorgesehen, welche gegen Entgelt zur Verfügung stehen.

Das Kreuzfahrttermimal Columbusbahnhof ist Anlaufpunkt für zahlreiche Schiffsan- und abfahrten und dient dem Passagierumschlag zwischen den Schiffen. Hierzu ist ein gut erreichbares saniertes Terminal für den Passagierumschlag vorhanden und eine ausreichend dimensionierte Kaje vorgelagert, welche auch einen gleichzeitigen Anlauf mehrerer Schiffe ermöglicht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45244100 Küsten- und Hafenanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof in Bremerhaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Kreuzfahrterminal im Nordflügel des Columbusbahnhofs, gelegen an der Columbuskaje im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven, gehört der Stadtgemeinde Bremen/Sondervermögen Hafen. Die Columbuskaje wird derzeit – vertreten durch die bremenports GmbH & Co.KG – mit öffentlichen Mitteln ausgebaut bzw. unterhalten und soll ab dem 01.01.2025 einem Dritten mittels EU-weiter Ausschreibung, mündend in der Vergabe eines Konzessionsvertrags, für 10 Jahre zum Betrieb überlassen werden. Der Neubau der Columbuskaje erfolgt in zwei Bauabschnitten (bis Ende 2023), die überwiegend dem Kreuzfahrtterminal zuzurechnen und vor diesem gelegen ist.

Zur Überlassung gehören Räumlichkeiten im Erdgeschoss (Check-in-Bereich mit Countern, Zollabfertigung, Platz für Gepäcksortierung) und ersten Stock (Wartebereich mit Hochsteg, von dem aus die witterungsunabhängigen Passagierbrücken direkt von bzw. auf das Kreuzfahrtschiff führen sowie die Büroräume für Geschäftsleitung und Verwaltung) auch die zweite Etage zu Abstellzwecken (alle jeweils in etwa 3.000 m²). Im ersten Stock gibt es einen Bereich, der als Café nutzbar ist und Blick auf die Weser bietet. Außerdem umfasst die Konzession Außenanlagen, zu denen ein nördlich direkt an das Gebäude angrenzender PKW-Parkplatz mit rund 350 Parkplätzen, ein witterungsgeschützter Busbahnhof mit digitalem Leitsystem für bis zu 20 Busse sowie ein rund 500 m entfernt liegender Parkplatz mit etwa 400 PKW-Stellplätzen gehört. Das Terminal ist barrierefrei; das Gebäude liegt im nicht gegen Hochwasser geschützten Außenbereich. Der Bereich zwischen Gebäude und Spundwand wird mit 515 laufenden m Kaje ebenfalls dem zukünftigen Konzessionsnehmer zur Nutzung überlassen.

Perspektivisch soll der südlich angrenzende Gebäudekomplex zurück gebaut und durch eine technische Versorgungsspange nebst modernem Multifunktionsgebäude (neuer Eingangsbereich für das Kreuzfahrtterminal, Lagermöglichkeit, Parkhaus sowie Büroräume) ersetzt werden. Über diese Versorgungsspange soll mittels Lastenfahrstuhl auch das 2. Obergeschoss im Nordflügel besser erreichbar werden. Damit einhergehen wird eine Änderung der aktuell bestehenden Verkehrsströme sowie der für die Gebäude erforderlichen Entfluchtung. Ebenso wird es perspektivisch für Kreuzfahrtschiffe die Nutzung von Landstrom geben. Weiterhin kann es im Zuge eines daran anschließenden Neu- oder Umbaus zur Schaffung neuer Flächen im Erdgeschoss des südlichen Gebäudekomplexes kommen. Ebenso sind dort in einer ersten Studie bis zu 240 zusätzliche Parkplätze vorgesehen. Sollte dieses Projekt realisiert werden, wird der zukünftige Betreiber des Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof auf die Flächen im neuen EG und einen signifikanten Anteil an tatsächlich geschaffenen Parkplätzen zur eigenen Bewirtschaftung Zugriff erhalten, entsprechend der verhandelten Bedingungen des Konzessionsvertrages.

Der Betreiber hat das Terminal allen interessierten Reedereien diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen, es vollumfänglich und eigenständig gemäß den ISPS-Vorgaben zu betreiben. Außerdem soll ein Konzept zur Verlängerung der Kreuzfahrtsaison, z.B. durch Veranstaltungen unter Beachtung der vorliegenden Genehmigungen und Einholen ggf. erforderlicher weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit der örtlichen Tourismus- und Eventförderung vorgelegt werden. Darüber hinaus muss der Bieter ein Betreiberkonzept vorlegen, wie Schiffsabfahrten und Passagierzahlen gesteigert werden können. Ebenso muss es enthalten, wie das Terminal unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geführt werden kann. Das notwendige Betreiberkonzept ist Bestandteil seines abzugebenden Angebotes. Nähere Informationen hierzu werden den späteren Bietern in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbes mitgeteilt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis
  • Kriterium: Qualität
  • Kriterium: Nachhaltigkeit
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2025
Ende: 31/12/2034
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag wird eine Option vom 01.01.2035 bis 31.12.2039 beinhalten. Diese Verlängerung ist einmalig und liegt im Ermessen der Konzessionsgeberin. Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen im Vertragsentwurf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Soweit vorhanden, Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes bzw. aus dem Partnerschaftsregister bzw. einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes. Soweit eine Gesellschaft nicht in ein Register eingetragen ist (z. B. GbR) ist die Angabe des Namens der Gesellschaft und der Name und die Anschrift aller Gesellschafter erforderlich.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Eigenerklärung mit Angaben:

a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;

b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;

c) dass nachweislich keine der im § 123 GWB Abs. 1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen;

d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;

e) dass kein bestehender Interessenkonflikt nach § 5 KonzVgV vorliegt. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.

Darüber hinaus sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das von der Konzessionsgeberin unter BI Medien zur Verfügung gestellte Formular des Teilnahmeantrages "2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof" zu verwenden ist. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen.

2. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft weisen ausreichenden Versicherungsschutz (Betriebs- und oder Berufshaftpflicht) nach. Für diesen Versicherungsschutz gelten die im Teilnahmeantrag formulierten Mindestanforderungen. Der Entwurf einer entsprechenden Versicherungsbestätigung wird mit dem Formular Teilnahmeantrag (Anlage 2), zur Verfügung gestellt und ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Alternativ

hierzu ist auch eine entsprechende Bankerklärungen durch ein in der EU zugelassenes Bankunternehmen möglich.

3. Von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind verbindlich folgende Angaben zu machen:

a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjähre 2017 bis 2021, soweit es Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

b) Vorlage der im Teilnahmeantrag "2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof" verlangten Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2) Nachweis eines bestehenden oder geplanten Versicherungsschutzes in Höhe von mind. 100 Mio. EUR gemäß den Voraussetzungen und Inhalten aus der Anlage 2 des Teilnahmeantrages.

zu 3 a) Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft haben in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017 - 2021 durchschnittlich Umsatzerlöse durch Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, von nicht weniger als € 3 Mio. jährlich erzielt; bei Vergleichbaren Leistungen zu den Konzessionsinhalten beträgt der geforderte Durchschnitt 2 Mio. EUR Umsatz im Vergleichszeitraum; bei Bewerbergemeinschaften werden insoweit die Umsätze kumuliert betrachtet;

zu 3 b) Nachweis mittels Referenzen über den Betrieb eines Turn-Around-Ports seit mind. 3 Jahren und über den Betrieb einer Parkplatzbewirtschaftung an einem Turn-Around-Port Terminal für mind. 2 Jahre , als auch eine weitere Referenz für den Vertrieb von mind. 100.000 PAX im Jahr vorliegen als weitere Grundvoraussetzungen. Dieser letzte Referenznachweis soll aber nur für den Vor-Corona-Zeitraum in den Jahren ab 2017 bis 2019 erbracht werden.

4. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaften stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bewerbergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des Leihers der Eignung nachgewiesen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

A. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das von der Konzessionsgeberin unter BI Medien zur Verfügung gestellte Formular Teilnahmeantrag "2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof" zu verwenden ist. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen und Nachweise beizufügen.

B. Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft muss durch Referenzen nachweisen, dass insgesamt die technische Leistungsfähigkeit vorliegt, die zum Betrieb der Konzession erforderlich ist. Folgende Angaben sind verpflichtend:

1). Der Erfahrungshorizont der Verantwortlichen und der Stellvertretend verantwortlichen Person erfordert umfassende Erfahrung in den folgenden Bereichen:

a) Erfahrung in leitender Position eines Kreuzfahrt Turn-Around-Port für mind. 3 Jahre, (30 Pkt.)

b) Management von mehr als 50 Schiffe/Saison an einem Turn-Around-Port, (30 Pkt.)

c) Nachweis über Erfahrungen mit Mehrfachanläufen pro Tag von mind. 15 Fällen im Jahr und mind. 2 beteiligten Schiffen (40 Pkt.)

2). Jede dieser Referenzen muss folgende Mindestangaben enthalten:

a) Die Bezeichnung des Ports,

b) die bezogen auf den Port bekleidete Position der verantwortlichen oder stellvertretend verantwortlichen Personen im Unternehmen,

c) die Passagierzahlen der letzten drei Jahre des betreffenden Ports vor Corona,

d) den Erbringungszeitraum der Leistung,

e) Name und Bezeichnung des Terminal- oder Hafenbetreibers,

f) Benennung eines Ansprechpartners beim Terminal-, Hafenbetreibers oder dessen Gesellschafter

3). Die Referenzen dürfen nicht älter sein als 20 Jahre sein und dienen dem Beleg fortdauernder Erfahrung und Entwicklung der unter 1) benannten Personen des Interessenten oder der Interessengemeinschaft.

C. Benennung der Namen und Nachweis der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Durchführung der begehrten Konzession verantwortlich und stellvertretend verantwortlich sein sollen, als unmittelbare Ansprechpartner der Konzessionsgeberin.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Durch die Referenzen ist nachzuweisen, dass die unter B.1). a) bis c) genannten Dienstleistungen jeweils bereits ordnungsgemäß erbracht wurden und eine Mindestpunktzahl in Höhe von 70 Punkten erreicht wurden.

b) Der verantwortliche Person und die stellvertretend verantwortliche Person hat die fachliche und tatsächliche Qualifikation für den Betrieb eines Turn-Around-Ports.

c) Vor-Ort-Begehung des Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof mit der Konzessionsgeberin innerhalb der Teilnahmefrist. Jede Nichtbegehung führt zum automatischen Ausschluss des eingereichten Teilnahmeantrags. Termine sind über B_I Medien mit der Konzessionsgeberin abzustimmen.

D. Interessenten oder Interessengemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Interessengemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Interessengemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Interessengemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Die näheren Bedingungen zur Ausführung der erhaltenen Konzession finden sich in den Unterlagen zu dem Teilnahmeantrag maßgeblich im Vertragsmuster und den begleitenden Unterlagen. Diese sind B_I Medien gesondert zu entnehmen und stellen zugleich die einzuhaltende Leistungsbeschreibung für den Vertragszeitraum dar.

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 21/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Vergabe einer Konzession für das Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof. Die 10 jährige Konzession wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Es ist eine Option für die Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 5 Jahre mit dieser Vergabe erfasst. Der Konzessionsnehmer hat keinen Anspruch auf Erhalt der ausgeschriebenen Option.

1. Unter BI Medien sind nähere Informationen zum Inhalt und Umfang der Konzession, sowie das Formular Teilnahmeantrag "2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof" für diesen Wettbewerb abzurufen. Dieses Formular beschreibt die für den Teilnahmeantrag, insbesondere für die Darstellung der Referenzen zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Formular Teilnahmeantrag "2022-229 Konzessionsvergabe Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof" ist mit den übrigen Teilnahmeunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Der Abruf ist barrierefrei über https://abruf.bi-medien.de/D448162022 möglich.

2. Die Angebotsphase wird in mehreren Gesprächen (=Angebotsrunden) mit den späteren Bietern geführt werden. Die Dauer dieser Angebotsrunden wird nach Bedarf von der Konzessionsgeberin festgelegt. Zu Beginn der Angebotsphase wird der Konzessionsgeber die Dauer der ersten Angebotsrunde kommunizieren. Nach Abschluss und Auswertung einer Angebotsrunde wird die Dauer der nächsten Angebotsrunde bekannt gegeben werden. Ebenso ob einzelne spätere Bieter gemäß der Leistungsbeschreibung möglicherweise ausscheiden müssen. Darüber hinaus muss der Bieter ein Betreiberkonzept vorlegen, wie Schiffsabfahrten und Passagierzahlen gesteigert werden können. Ebenso muss es enthalten, wie das Terminal unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geführt werden kann. Das notwendige Betreiberkonzept ist Bestandteil seines abzugebenden Angebotes. Nähere Informationen hierzu werden den späteren Bietern in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbes mitgeteilt.

3. Je nach konkretem Vorliegen der Bieterangebote, kann es auch nur eine Angebotsrunde geben. Die Konzessionsgeberin behält es sich ausdrücklich vor, auch bei nur einem zuschlagsfähigen Angebot in der ersten Runde den Zuschlag zu erteilen. Es wird daher dringend von "taktischen" Angeboten abgeraten.

4. Es dürfen jederzeit Fragen gestellt werden. Es wird hierbei, wie folgt vorgegangen: Fragen und Antworten von allgemeiner Bedeutung werden für alle jetzigen Bewerber und späteren Bieter gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Fragen und Antworten zur individuellen Lösung eines einzelnen jetzigen Bewerbers oder späteren Bieters werden nicht den anderen Bewerbern oder Bietern zur Kenntnis gegeben, um das individuelle Geschäftsgeheimnis zu wahren. Es wird darauf hingewiesen, dass von Fragenkatalogen oder umfassenden Verständnisfragen in den letzten 6 Tagen vor Ablauf einer jeweiligen Angebotsrunde abzusehen ist, damit alle Bewerber oder Bieter gleichberechtigt hinsichtlich Ihrer Chance und Risiken sind. Die Konzessionsgeberin ist hier dem Transparenz- und Gleichberechtigungsgebot aus § 97 GWB verpflichtet und wird derartige späte umfassende Fragen oder Fragenkataloge dann nicht vor Fristablauf beantworten, sondern diese erst in einer ggf. nächsten Angebotsrunde vorab beantworten. Sollte dies im Teilnahmewettbewerb zum Ende hin passieren, erhalten die verbleibenden Bieter- oder Bietergemeinschaften die notwendigen Antworten spätestens mit Beginn der ersten Angebotsrunde.

5. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es in der Angebotsphase ein Mindestentgelt für die Konzession (Gebäude+Technische Anlagen+Kaje+Nebenflächen) geben wird. Nähere Informationen hierzu für die als geeignet befundenen Bieter erfolgen in der Angebotsphase.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2022