PSA Textil
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
PSA Textil
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der in der Ziffer 3 der Lestungsbeschreibung näher beschriebenen und aufgeführten PSA Textil.
Eine genaue Bezeichnung und entsprechende Beschreibung der hier ausgeschriebenen Produkte ist in der Produktbeschreibung beigefügt.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Zentrale
Beschaffungen von Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Zentrale. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Region Nord
Beschaffung von Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Region Nord. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Regionen Nordost und Ost
Beschaffung von Warn-Sweatshirt, -Kapuzenshirt/Kapuzenpullover, -Kapuzenjacke, -Fleeceweste für die Regionen Nordost und Ost. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Zentrale
Beschaffung von Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Zentrale. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Region Nord
Beschaffung von Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Region Nord. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Region Nordost und Ost
Beschaffung von Warn-Regenkurzjacke Herren, -Bundhose, -Latzhose für die Region Nordost und Ost. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Funktionsunterziehhemd langarm, Funktionsunterziehhemd mit Kragen, Funktionsunterziehhose "ohne Eingriff" unisex, Funktionsunterziehhose "mit Eingriff" deutschlandweit
Beschaffung von Funktionsunterziehhemd langarm, Funktionsunterziehhemd mit Kragen, Funktionsunterziehhose "ohne Eingriff" unisex, Funktionsunterziehhose "mit Eingriff" deutschlandweit. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn- Schnittschutzbundhose, -Schnittschutzjacke deutschlandweit
Beschaffung von Warn- Schnittschutzbundhose, -Schnittschutzjacke deutschlandweit. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warnweste EN ISO 20471 Kl.: 3 deutschlandweit
Beschaffung von Warnweste EN ISO 20471 Kl.: 3 deutschlandweit. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Warn-Poloshirt langarm, -Poloshirt kurzarm, -T-Shirt kurzarm, -T-Shirt langarm deutschlandweit
Beschaffung von Warn-Poloshirt langarm, -Poloshirt kurzarm, -T-Shirt kurzarm, -T-Shirt langarm deutschlandweit. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Schätz- und Höchstabrufmenge ergibt sich aus den BVB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis es Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt
3. Eigenerklärung im Rahmen der Russland-Sanktionen
4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
zu 4. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden
mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr - Für Vermögensschäden mindestens
[Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten der Belieferung mit PSA Textil belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den
Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen) - Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Die Referenzprojekte sind vergleichbar,
wenn sie die "Lieferung von PSA Textilien" beinhalten.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgende Regelung zur Loslimitierung wird getroffen:
Innerhalb der Fachlose findet keine Limitierung Anwendung, jeder Bieter kann auf jedes Fachlos ein Angebot einreichen.
• Innerhalb der Regionallose findet eine Loslimitierung Anwendung, jeder Bieter darf jeweils innerhalb eines Fachloses nur auf ein Regionallos ein Angebot einzureichen. Folglich ent-weder auf das Los 1.1, 1.2 oder 1.3 sowie auf das Los 2.1, 2.2 oder 2.3.
• Reicht ein Bieter ein Angebot auf zwei oder drei Regionallose eines Fachloses ein, werden alle Angebote zu dem Fachlos ausgeschlossen.
Die Regionen zu den jeweiligen Losen können Sie der Anlage B 04_ Lieferstellenverzeichnis entnehmen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).