Vergabe Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IMBJ200014-33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ghb-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Architektenleistungen
Objektplanungsleistungen nach den §§ 33 ff. HOAI
Die Oberschule an der Egge (Eggestedter Str. 20, 28779 Bremen) ist Teil des SZ Sek II Blumenthal. Die Oberschule an der Egge soll gemäß Anpassung der Schulstandortplanung 2022 als bestehender 3-zügiger Standort zum vierzügigen Oberschulstandort mit gymnasialer Oberstufe sowie als teilgebundene Ganztagsschule ausgebaut werden. Das Hauptgebäude wird derzeit noch zu großen Teilen durch das SZ Sek II Blumenthal (Berufsschule) genutzt. Die Berufsschule wird zum Schuljahr 24/25 auf das Areal der Wollkämmerei ziehen. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus dem heterogenen Gebäudebestand:
Das Hauptgebäude G0865/0867 ist in Teilen saniert, einzelne Abschnitte stehen aber noch aus. Das Gebäude G6355 ist erst im Jahr 2018 fertig gestellt worden.
Es wird daher derzeit ein neues Raumnutzungskonzept für das gesamte Gebäude unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Sanierungsabschnitte sowie für den Rückbau der fachspezifischen Ausstattungen der Berufsschule erarbeitet, dass den Anforderungen der Oberschule im Hinblick auf die räumliche Abbildung von Jahrgangsstrukturen mit ausreichenden Differenzierungsmöglichkeiten gerecht wird.
Mit der Umsetzung von baulichen Maßnahmen soll nach dem Auszug der Berufsschule begonnen werden.
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit verlängert sich bei optionaler Beauftragung der LPH 9.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unter-lagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden (Beispiel: 2 Bewerber mit max. Punktzahl - 2 Bewerber mit darunter liegender gleicher Punktzahl - gelost wird nur zwischen den 2 Bewerbern mit darunter liegender gleicher Punktzahl). Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag).
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der vorgesehenen Leistungserbringer, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen.
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.
9. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Jahresnettohonorarumsätze für Planer nach §§ 33 ff. HOAI für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der beschäftigten Architekten und Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Architekten und Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung- Bachelor-Abschluss ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter)) inkl. Führungskräfte jeweils für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").
2. "Referenzobjekte Umbau oder Sanierung" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Umbau oder Sanierung" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich "Umbau oder Sanierung"
eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI)
- die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und 400) > EUR 3.500.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den 2017 bis 2022 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
3. "Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "öffentlicher Auftraggeber" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich "Neubau, Umbau oder Sanierung" eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI) für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 34 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20%-Kontingent)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und/oder 2022 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").
4. "Referenzobjekte LPH 5 des Leistungserbringers beim Objektplaner nach §§ 33 ff. HOAI" in den Jahren 2016 bis einschl. 2022
Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI tatsächlich erbringen.
Bei mehreren als Leistungserbringer benannten Personen werden im wesentlichen gleiche Referenzen nur als eine Referenz gewertet.
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist.
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste des Leistungserbringers beim Objektplaner nach §§ 33 ff. HOAI" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- den Namen und die berufliche Qualifikation (z.B. Architekt, Ingenieur) des Leistungserbringers
- die Aufgabe: Bearbeitung Leistungsphase 5 zu §§ 33 ff. HOAI im Bereich "Neubau, Umbau oder Sanierung" eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen gem. Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400) > EUR 3.000.000,00 (netto) sind und bei denen die durchgehende Bearbeitungszeit des Leistungserbringers mindestens 6 Monate betragen hat..
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, die vom Leistungserbringer betr. Lph. 5 ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2022 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 13 und "Wertungsmatrix").
5. "Referenzobjekte Sonderbauten" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Sonderbauten" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI für einen "Sonderbau" i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1-14 BremLBO mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI)
- die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und 400) > EUR 3.500.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den 2017 bis 2022 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 14 und "Wertungsmatrix").
6. "Gestellung einer qualifizierten Person mit langjähriger beruflicher Erfahrung für die Leistungsphase 8"
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Person mit
- Qualifikation Architekt, Dipl.- Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation - Bachelor-Abschluss wird als gleichwertig angesehen)
- mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 HOAI
für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 HOAI zu stellen,
Mindeststandard: Vorlage der Erklärung
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin (oder gleichwertig - insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin tätig zu sein) berechtigt sind. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegt als Anlage der "Teilnahmeantrag" bei.
2. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
7. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
8. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
9. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
10. Die ungefähre Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8. Sollte auch die Leistungsphase 9 beauftragt werden, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
11. Die der Bekanntmachung weiter beigefügten Unterlagen (7 PDF-Dateien betr. "Bestand") dienen zur Orientierung der Bewerber betr. den Bestand.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDK6DGH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.