Rahmenvertrag für eine Kommunikationsagentur für die HADAG Referenznummer der Bekanntmachung: Kommunikationsagentur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für eine Kommunikationsagentur für die HADAG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für eine Kommunikationsagentur für die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG. Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für eine Kommunikationsagentur für die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG. Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Insgesamt sind zwei Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum xx.xx.2026 läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Der Auszug aus dem Berufs-/ Handelsregister darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung über Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB.
3. Eigenerklärung über Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen.
5. Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben: Die Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind, sind beizufügen. Die Bescheinigungen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
6. Bewerbergemeinschaft: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung entsprechend Ziffer III.1.8 der Auftragsbekanntmachung abzugeben. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Sinne der nachstehenden Ziffer III.1.3) einer Bewerbergemeinschaft ist gegeben, wenn ihre Mitglieder unter Berücksichtigung der vorgesehenen Arbeitsteilung insgesamt über die erforderlichen personellen und technischen Voraussetzungen verfügen. Auch bei der Beurteilung der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne der nachstehenden Ziffer III.1.2 wird auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgestellt. Der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (s.o. Ziffer 1.) sowie der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (s.o. Ziffern 2. bis 5.) muss bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied einzeln geführt werden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann insofern von den anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden, indem eine von diesen unterschriebene Eigenerklärung vorgelegt wird, die inhaltlich den vorstehenden Ziffern 2. bis 5. entspricht.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HADAG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
7. Bankerklärung: Erklärung, dass ein Unternehmen wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen. Die entsprechende Bankerklärung ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUT6DXU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]