Facility-Management-Aufmaß sowie die Erfassung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 7 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 039-22 DK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Facility-Management-Aufmaß sowie die Erfassung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 7 Losen
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg als Auftraggeber (AG vergibt die Durchführung des Facility-Management-Aufmaßes sowie die Erfassung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in den Gebäuden der Standorte (WE) der staatlichen Schulen in Hamburg Mitte, Altona, Eimsbüttel (inkl. 2 berufliche Schulen), Bergedorf, Nord und HH-Süd (GMH) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Aus dem Vertrag sind SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH abrufberechtigt.
Regionen Altona und Mitte
Hamburg - Regionen Altona und Mitte (ca. 140.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Region Eimbsüttel, überregional HIBB (berufliche Schulen), überregional SNI (Schulnahe Immobilien)
Hamburg - Region Eimsbüttel, überregional HIBB und SNI (ca. 108.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Regionen Nord und Bergedorf
Hamburg - Regionen Nord und Bergedorf (ca. 127.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Regionen Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd
Hamburg - Regionen Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd (ca. 88.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Region Süd (GMH)
Hamburg - Region Süd (ca. 100.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Hochschulbau, Sport- und Sonderimmobilien (GMH)
Hamburg - Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien (ca. 100.000 m² Aufmaßfläche)
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
A) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
B) Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre (2019, 2020, 2022)
C) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
D) Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
zu A) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens [Betrag gelöscht] EURO (pro Schadensfall) umfassen.
zu B) Für den Erhalt eines Loses ist neben den weiteren Eignungsnachweisen ein durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 75.000,- Euro nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los addiert sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend der Anzahl der Lose auf.
A) Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
B) 3 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sind (Stichtag 01.08.2018), über vergleichbare Leistungen aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, dem Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
C) Angabe der Anzahl der geeigneten, qualifizierten Fachkräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
D) Angabe eines für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen unter Beibringung des Nachweises der beruflichen Qualifikation
zu C) Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los sind mindestens zwei qualifizierte und sachkundige Fachkräfte in Vollzeit nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf.
D) Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens zwei fachkundige Verantwortliche mit einem erfolgreichen Abschluss als Bauzeichner (oder vergleichbar) in Vollzeit nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]