ZR5-1133-2022-115-13-BL 350 Referenznummer der Bekanntmachung: Höhenzugangstechnik und Befahranlagen RTG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZR5-1133-2022-115-13-BL 350
Rahmenvertrag über Wartung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Betriebsunterstützung an Höhenzugangstechnik und Befahranlagen im RTG
Berlin-Mitte
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Höhenzugangstechnik und Befahranlagen. Der Leistungsumfang für die Wartung und Inspektion ist in den Arbeitskarten dokumentiert. Zum Leistungsumfang gehören auch vorbereitende Arbeiten, zum Beispiel das Entfernen von Schutzverkleidungen. Diese Vorbereitungsleistungen muss der AN in die beschriebene Leistung mit einkalkulieren. Diese vorgenannten Nebenleistungen sind mit den angegebenen Einheitspreisen abgegolten. Um die technische Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen, ist die Instandhaltung der Anlagen durchzuführen. Die Außerbetriebsetzung einer Anlage ist nur nach vorangegangener Abstimmung mit der AG vorzunehmen und diese Anlagen sind während der Instandhaltungsmaßnahmen sicher abzusperren. Wenn notwendig, werden Spezialrüstungen für den Zugang zu den Anlagen nach Anforderung des AN durch die AG aufgebaut. Der Transport und die Errichtung von Absperrungen, Lastverteilplatten, Schutzmatten und Sicherungsmaßnahmen obliegt dem AN.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZR5-1133-2022-115-13-BL 350
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenhagen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.