Sprinkenhof GmbH - Rahmenvereinbarung Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkenhof GmbH - Rahmenvereinbarung Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe
Der Auftraggeber schreibt Leistungen des Projektmanagements gem. § 2 Leistungsbild Projektsteuerung und § 3 Leistungsbild Projektleitung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, aus. Im Ergebnis sind Gegenstand des zu schließenden Vertrages entsprechend projektbezogene Projektmanage-mentleistungen (gesamtheitlich beauftragte Leistungen aus den Leistungsbildern Projektsteuerung und Projektleitung). Diese Leistungen sind maximal in allen Projektphasen (Projektstudie bis Abschluss der Leistungsphase 8 nach § 34 Abs. 4 HOAI) zu erbringen.
Hamburg
Es erfolgt nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV ein sog. Mini-Wettbewerb für die Beauftragung des konkreten Projekts. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Vertragsentwurf zum Projektmanagementvertrag (mit Anlagen), der für jeden Einzelfall/Abruf spezifisch angepasst wird und Grundlage für eine Bewertung im Miniwettbewerb darstellt. Näheres ist dem Formblatt 08.1_Wertungsmatrix_Mini_Wettbewerb zu entnehmen.
Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen mit einem festen Jahresumsatz o.ä. Ein Ausschließlichkeitsrecht wird nicht vereinbart. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung geht kein Abschlusszwang einher. Es sollen 10 Vertragspartner an den folgenden Miniwettbewerben teilnehmen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Beauftragung der Einzelabrufe erfolgt nicht im Wege einer Rotation.
Insgesamt handelt es sich um ein Gesamtvolumen von bis zu 16 Mio. EUR netto. Die AG weist darauf hin, dass nicht das jeweilige Gesamtvolumen beauftragt wird, sondern jeweils die Projektleitung einzelner Projekte. Hierzu nutzt die AG die Rahmenvereinbarung, die 10 Auftragnehmer umfassen soll. Aus dem Pool der Rahmenvertragspartner erfolgt die Beauftragung mit der Projektleitung des jeweiligen Projekts nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV (sog. Mini-Wettbewerb nach gesonderter Aufforderung durch die AG).
Ein Rechtsanspruch des späteren Auftragnehmers auf die Beauftragung der mit der Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Die AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Es besteht weder Anspruch auf Abruf eines bestimmten Volumens noch auf Abruf eines Mindestvolumens. Die AG behält sich vor ein niedrigeres als das Gesamtvolumen abzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe
Ort: siehe Abschnitt IV: weitere Angaben
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde und CPV Code:
-agn Projektmanagement GmbH, Am Mittelhafen 14 (dock 14), 48155 Münster, DEA33;
-Bureau Veritas Construction Services GmbH, Veritaskai 1, 21079 Hamburg, DE600;
-Codema International GmbH, Frankfurter Str. 1, 63065 Offenbach, DE713;
-Drees & Sommer SE, Obere Waldplätze 13, 70569 Stuttgart, DE111;
-Hackradt & Timm Ingenieurgesellschaft Bau mbH, Auf dem Königslande 45, 22041 Hamburg, DE600;
-HPP International Planungsgesellschaft mbH, Schützenstr. 6, 10117 Berlin, DE300;
-INROS LACKNER SE, Rosa-Luxemburg-Str. 16, 18055 Rostock, DE803;
-KVL Bauconsult Hamburg GmbH, Ferdinandstr. 6, 20095 Hamburg, DE600;
-SCHÜTT INGENIEURBAU GmbH & Co. KG,Martin-Luther-King-Weg 8A, 48155 Münster, DEA33
-SCHWAB.engineers Projektmanagement GmbH, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg, DE600;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“