Entsorgung Kaiserdamm Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0607-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Kaiserdamm
Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton und Boden
Gliederungsebene
Berlin
1. Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefähr-liche Stoffe enthalten) und kontaminiertem Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)
Ab ca. Sommer 2023 sind im Rahmen von Bauarbeiten des Bauvorhabens U-Bhf Kai-serdamm - Tunnelsanierung ca. 1600 Tonnen belasteter Bauschutt/ Beton und ca. 250 To belasteter Boden durch Behandlung in einer Bodenwaschanlage zu entsorgen.
Bei den Abfällen handelt es sich um vermutlich PAK-belasteten Beton/ Ziegelmauerwerk aus Schutzmauerwerk oberhalb stark teerhaltiger Bauwerksabdichtung sowie um Boden oberhalb des Schutzbetons.
ASN 170106* - Schutzbeton, kontaminiert
Das Schutzmauerwerk/-beton wird getrennt von der Schwarzabdichtung gesammelt, so dass nur Zwangsanhaftungen der Abdichtung an der Mineralik verbleiben.
Eine Analytik liegt zur Zeit nicht vor.
Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden:
MKW (C10-C40) : 5000 mg/kg MKW (C10-C22) : 2400 mg/kg
PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L
Ein Teil des kontaminierten Betons kann feinkörnig als Fräsgut anfallen. Hierzu ist der Fräsgutzuschlag vorgesehen. Er versteht sich als Zuschlag auf die vorstehende Ent-sorgungsposition.
Sollten sich einzelne Chargen per Analytik als nicht gefährlicher Abfall darstellen, be-absichtigen wir ggf. hierfür parallel einen vereinfachten Entsorgungsnachweis unter der ASN 170107 und Registerbelege zu führen. Einzelnen, bzw. weitere ggf. nicht ge-fährliche Chargen werden dann per Mitteilung freigegeben. Entsorgungsweg und Kon-ditionen für diese Chargen bleiben unverändert. Das Material der 170107 ist hierbei genauso zu behandeln und abzurechnen, wie der 170106* Abfall.
Dieser Abfall wird jeweils in Big Bags verpackt angeliefert. Die Position Big Bag - Ent-sorgung umfasst die Kosten für das Handling und die Entsorgung der Big Bags.
ASN 170503* - Boden, kontaminiert
Hinweise auf Kontaminationen liegen uns zur Zeit nicht vor. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um eine planerische Größe.
Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden:
MKW (C10-C40) : 2400 mg/kg MKW C10-C22) : 2400 mg/kg
PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L
Diese Position beinhaltet auch Boden/ Bauschuttgemische (10 % - 50 % Bauschuttan-teil) sowie Bauschuttverfüllungen, die o.g. Belastungen entsprechen - ASN 170106*.
Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Anlagengrenzwerte und einer gültigen Zuwei-sung.
Es ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) einzu-setzen.
Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab.
Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen.
Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels ergänzendem Formblatt beauftragen hinsicht-lich der Entgelte, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesell-schaft Brandenburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten.
Beladung und Transport sind nicht Leistungsbestandteil.
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Gliederungsebene
Berlin
1Entsorgung von asbest- und teerhaltiger Bauwerksabdichtung (Schwarzab-dichtung) - ASN 170303*/ 170903*
Bei Bauarbeiten an unseren unterirdischen Bauwerken fällt Schwarzabdichtung zur Ent-sorgung an.
Eine gesonderte Beprobung liegt zur Zeit nicht vor. Ausgehend von vergleichbaren Bau-Abschnitten gehen wir von einer typischen PAK-Belastung oberhalb von 20.000 mg/ kg und überwiegend geringen Asbestgehalten aus.
Das Bauwerk ist von außen nach innen in etwas wie folgt aufgebaut:
Oben Straße||Boden|| Ziegelmauerwerk/Schutzbeton || Teerabdichtung || (Trag)Beton||U-Bahn Tunnel unten
Das Bauwerk wird bei Bauarbeiten freigelegt und der Schutzbeton/Ziegelmauerwerk wird aufgenommen und getrennt entsorgt. Im Anschluss wird die Teerabdichtung aufge-nommen.
Die Teerabdichtung ("Teerpappe") ist i.d.R. asbest- und teerhaltig und wird von dem Ziegelmauerwerk/ Beton weitestgehend getrennt, so dass an der Schwarzabdichtung i.d.R. nur Zwangsanhaftungen verbleiben. Der Abfall wird in Big Bags gesammelt.
Die Teerabdichtung weist unterschiedliche Dicken und unterschiedliche Stärken des Teeranstriches auf. Bedingt durch unterschiedliche Bauauftragnehmer und Bauverfah-ren können definierte Stückgrößen und Fremdstoffanhaftungsgrößen nicht garantiert werden.
Der Abfall wird chargenweise auf Asbest/KMF (WHO) und PAK beprobt. Die Ergebnisse bestimmen den Charakter der Charge, so dass folgende Fraktionen anfallen können:
Charge PAK Asbest/KMF ASN
1 > 100 mg/ kg nicht nachweisbar 170303*
2 >100 mg/kg und <= 8000 mg/kg nachweisbar 170903*
3 > 8000 mg/kg nachweisbar 170903*
Der Transport erfolgt bauseitig, das Material ist in Big Bags verpackt.
Ab dem 01.04.2010 ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfah-ren (eANV) einzusetzen.
Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab.
Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen.
Preise sind auf die angelieferte Mengen im Eingang Ihrer Anlage gemäß Wiegenote zu berechnen.
Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt einer gültigen Zuweisung.
Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels Datenblatt beauftragen hinsichtlich der Entgel-te, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesellschaft Bran-denburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten.
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 12 Monate
- Finanzamt
- Krankenkassen (mindestens von einer Krankenkasse)
- Berufsgenossenschaft
b) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.
d) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen
Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien je
Los:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto).
Hinweise:
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose muss der durchschnittliche Umsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den kumulierten Werten der Lose entsprechen, auf welche Sie sich bewerben.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs-, Betriebs und Vermögens- Haftpflichtversicherung, welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können, abdeckt.
• Durchschnittlicher Mindestumsatz p.a., der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, in letzten drei Geschäftsjahren:
Los 1. 210.000 €
Los 2. 310.000 €
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten Referenzen (aus dem Bundesland Berlin) über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Des Weiteren muss der Bewerber die ausgeschriebenen ASN aus bisherigen Aufträgen aus den letzten 2 Jahren darlegen. Die Prüfung erfolgt pro Abfallschlüssel.
Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer für alle hier angefragten Abfallarten ein gültiges Zertifikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben. Bitte legen Sie das Entsorgungsfachbetriebezertifikat (inkl. Anhänge) vollständig Ihrem Angebot bei.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Es müssen mindestens drei Referenzen je Abfallschlüssel eingereicht werden.
Los 1. ASN 170106*, ASN 170504
Los 2. ASN 170303*/ 170903
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.