Entsorgung von Strahlmitteln (Dammsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0590-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Strahlmitteln (Dammsanierung)
Im Rahmen des BV U6, Dammsanierung ist Gleisschotter zu entsorgen und RC-Schotter zur Abholung bereitzustellen.
RC-Schotterbereitstellung
Berlin
Körnung RC Gleisschotter 22,4/63 mm.
Pro angefangenen 500 to Liefermenge RC Schotter ist eine Sieblinienanalyse zur Quali-tätsüberwachung den Lieferunterlagen beizufügen.
Grundlage des Liefervertrages ist die aktuelle Fassung der VOL.
Abrechnung erfolgt auf Nachweis (Wiegeschein).
Die Rechnungslegung sollte sich so gestalten, dass eine gewisse Abrechnungsmenge vor-handen ist.
Rechnungen werden nur bearbeitet, wenn bestätigte Unterlagen beigefügt sind.
Werden die vereinbarten Bereitstellungszeiten vom AN nicht eingehalten, so ist der AG zur Ersatzvornahme berechtigt, wobei die Kosten dafür der AN trägt.
4,5 % (540 Tonnen) der ursprünglichen Ausbaumenge sind als Stopfschotter eingerechnet. Diese Menge wird dann erst 2025 abgefordert.
Eine Unterstützung bei der Beladung ist Leistungsbestandteil
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Entsorgung von Gleisschotter
Berlin
Los 2 : Entsorgung von Gleisschotter
Eine aktuelle Analytik liegt vor (AZBA 2111076 vom 20.12.2021). Der Gleisschotter ist ver-bindlich eingestuft. Das erweiterte Rastervolumen für den Gleisschotter auf 550 m³ ist mit SenUMVK abgestimmt.
Die Behandlung des Gleisschotters ASN 170508 muss in einer Anlage erfolgen, die grund-sätzlich auch Gleisschotter der ASN 170507* annehmen und behandeln darf.
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Entsorgung von Strahlmitteln, ASN 120116
Berlin
Los 3 : Entsorgung von Strahlmitteln, ASN 120116*
Die Strahlmittelabfälle stammen aus dem Strahlen von korrosionsgeschützten Stahlkon-struktionen (Brücken). Eine Analytik liegt derzeit nicht vor. Erfahrungsgemäß kann die Blei-belastung sehr hoch sein. Das Blei stammt aus dem Korrosionsschutz (Bleimennige).
Die angegebene Menge ist zum einen auf eine Bleibelastung von 20.000 mg/kg (rsp. Anla-gengrenzwert, wenn darunter) zu kalkulieren.
Zum anderen ist auf eine Bleibelastung von 50.000 mg/kg zu kalkulieren - auf Basis einer §15 BImSchG Anzeige. Der zusätzliche Aufwand für die §15 BImSchG Anzeige ist in die Position für die Nachweisbearbeitung einzukalkulieren.
Derartige Genehmigungen haben wir in der Vergangenheit im Rahmen der Viaduktsanie-rung bereits nutzen können.
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Boden und Bauschutt, ASN 170106, rsp. 170503
Berlin
Es handelt sich hierbei um Aushubmaterial der Dammkrone nach Abtragen der Fahrgleise, Schwellen und des Gleisschotters.
Hinweise auf Kontaminationen liegen uns zurzeit nicht vor. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um eine planerische Größe.
Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden:
MKW (C10-C40) : 2400 mg/kg MKW C10-C22) : 2400 mg/kg
PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L
Diese Position beinhaltet sowohl Boden als auch Bauschuttgemische (10 % - 50 % Bau-schuttanteil) sowie Bauschuttverfüllungen, die o.g. Belastungen entsprechen - ASN 170106*.
Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 12 Monate
- Finanzamt
- Krankenkassen (mindestens von einer Krankenkasse)
- Berufsgenossenschaft
b) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.
d) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen
Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto).
Hinweise:
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose muss der durchschnittliche Umsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den kumulierten Werten der Lose entsprechen, auf welche Sie sich bewerben.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs-, Betriebs und Vermögens- Haftpflichtversicherung, welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können, abdeckt.
• Durchschnittlicher Mindestumsatz p.a., der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, in letzten drei Geschäftsjahren:
Los 1. 380.000€
Los 2. 340.000 €
Los 3. 117.000 €
Los 4. 2.600.000 € vorausgesetzt.
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten Referenzen (aus dem Bundesland Berlin) über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Des Weiteren muss der Bewerber die ausgeschriebenen ASN aus bisherigen Aufträgen aus den letzten 2 Jahren darlegen. Die Prüfung erfolgt pro Abfallschlüssel.
Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer für alle hier angefragten Abfallarten ein gültiges Zertifikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben. Bitte legen Sie das Entsorgungsfachbetriebezertifikat (inkl. Anhänge) vollständig Ihrem Angebot bei.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Es müssen mindestens drei Referenzen je Abfallschlüssel eingereicht werden.
Los 2. ASN 170508*, ASN 170507*
Los 3. ASN 120116*, ASN
Los 4. ASN 170106*/170503*
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.