Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U-Bhf. Weinmeisterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0599-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U-Bhf. Weinmeisterstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0599-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U8 - Weinmeisterstraße

-Objektplanung Lph.1-7, HOAI 2021

-Instandsetzungs- und Tragwerksplanung Lph. 1-6, HOAI 2021

-Verkehrsplanung und die Planung, Abstimmung und Koordinierung der Leitungsumlegung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der U-Bahn-Abschnitt zwischen Invalidenstraße, Rosenthaler Platz und Weinmeisterstraße ist Bestandteil der Strecke D und wird von der U-Bahnlinie 8 befahren. Die Tunnelanlage wurde am 18. April 1930 in Betrieb genommen. Im beschriebenen Vorhaben liegt der Tunnel unter der Brunnenstraße und der Rosenthaler Straße und folgt dabei dem Straßenverlauf, wobei der Tunnel teilweise bis an die Fundamente der Bebauung reicht. Der Tunnel verläuft von der Invalidenstraße kommend über den Rosen-thaler Platz und in südlicher Richtung und in einem Bogen nach Südosten in den Bahnhof Weinmeisterstraße, der mittig unter der Weinmeisterstraße angelegt wurde. Die Tunnelanlage wurde dreigleisig mit doppelter Mittelstützung auf einer tragenden Sohle aus Stahlbeton in offener Zonenbauweise errichtet, streckenweise auch zweigleisig mit Mittelstützung. Die Bauwerkshöhe UK bis OK beträgt max. 5,70 m. Die Tunnelbreite Außenkanten betragen im Maximum 16 m und im Minimum 9 m. Der schmalen Straße und dem Bodendruck der angrenzenden Bebauung waren beim Bau besondere Sicherungsmaßnahmen geschuldet. Statt der üblichen Eisenbetonrahmendecke wurde daher der Tunnel mit Betonträgerdecke ausgeführt (Deckenträger aus I-Profilen). Es sind verschiedene Hausabfangungen vorhanden. Notausstiege befinden sich auf der Ostseite der Strecke bei km 6,2+15,0 und km 6,3+50, auf der Westseite der Strecke bei km 6,8 + 10. Bauwerksfugen finden sich bei bei km 6,3+41,3, km 6,4+91,2, km 6,7 +02,00, km 6,7 + 80,00, km 6,8 + 40,00 und km 6,9 + 06,12. Der Bereich der Rosenthaler Str. /Ecke Weinmeisterstraße war bis Ende des 2. Weltkriegs noch bebaut. Es ist damit zu rechnen, dass im Boden noch Abfangkonstruktionen vorhanden sind, die gegebenenfalls im Zuge der Tunnelsanierung entfernt werden müssen. Die zulässige Belastung ist beschränkt auf SLW 30. Die Überdeckung des Tunnels beträgt im Mittel 3 m. Der Grundwasserstand gemäß Umweltatlas Senat beträgt 32,10 m (zeHGW). Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße wurde nach einem Standardentwurf der Architekten Alf-red Grenander und Alfred Fehse im Jahr 1930 fertig gestellt. Er wurde als Station der soge-nannten "Gesundbrunnen-Leinestraße-Linie" (Strecke D) erbaut. Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße wird heute von der Linie U8 angefahren und liegt zwi-schen den Bahnhöfen Rosenthaler Platz und Alexanderplatz im Berliner Stadtteil Mitte. Der Tunnel mit dem Bahnhof Weinmeisterstraße folgt dem Verlauf der Weinmeisterstraße von Nordwest nach Südost und nimmt den Raum unter ihr fast komplett ein. Die Mittelbahnsteigplatte des Bahnhofs liegt ca. 6,60 m unter Straßenniveau. Zwischen den beiden Ausgängen ist die Bahnsteigplatte 130 m lang und hat in Bahnsteigmitte eine maximale Breite von 8,00 m. Über die beiden an den Bahnsteigenden gelegenen Treppenanlagen gelangt man zu Vorhallen, von denen aus man über weitere Treppen (zwei im Südosten und eine im Nordwesten) ins Freie gelangt. In den 1990er Jahren wurde der Bahnhof Weinmeisterstraße nach Jahrzehnten als 'Geisterbahnhof', der ohne Halt durchfahren wurde, wiedereröffnet. 1995/96 wurde die südöstliche Vorhalle (I) saniert. Im Zuge der Sanierung wurden damals die Ausgänge II/1 und II/2 neu errichtet. Der U-Bahnhof Weinmeisterstraße steht unter Denkmalschutz. Der Bereich des U-Bahnhof Rosenthaler Straße, der unter der Torstraße gelegen ist, ist nicht Bestandteil der Maßnahme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 203-531591
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Tunnelsanierung und Grundinstandsetzung U-Bhf. Weinmeisterstraße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BERLIN
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022