BIM-Planung Düsseldorf HBF, Neubau Empfangsgebäude mit 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52192

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 090-248991)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung Düsseldorf HBF, Neubau Empfangsgebäude mit 3 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52192
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Düsseldorf HBF, Neubau Empfangsgebäude Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Lph 1 und 2, optional 3 und 4 sowie Bauphysik,

Planung in BIM.

Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen und Fachplanung Tragwerksplanung

Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8 (Nutzungsspezifische Anlagen Feuerlöschanlagen (KG 474 gem. DIN 276)

Los 3: Bauphysik (Raum- und Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 090-248991

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a4b77609-8c01-4c3d-bd11-d566a408556d

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/970d16aa-f344-4a40-be00-8fb360f1c0de

Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Name und Adressen

FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West

Mülheimer Straße 50

Ort: Duisburg

NUTS-Code: DE30

Postleitzahl: 47057

Land: DE

Kontaktstelle(n):[gelöscht]

Telefon: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Fax:

Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Adresse des Beschafferprofils:

muss es heißen:

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Name und Adressen

FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West

Mülheimer Straße 50

Ort: Duisburg

NUTS-Code: DEA12

Postleitzahl: 47057

Land: DE

Kontaktstelle(n):[gelöscht]

Telefon: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Fax:

Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Adresse des Beschafferprofils:

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 05.09.2022

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 30.09.2022

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:

Tag: 12.10.2022

muss es heißen:

Tag: 14.10.2022

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

1. Auer und Weber Architekten München

2. Heinz Jahnen Pflüger, Aachen

3. Mono Architekten, Berlin

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sollten sich diese vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung, der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen, Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

- Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen.

- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

muss es heißen:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

1. Auer Weber Assoziierte GmbH

2. Kersken + Kirchner GmbH

3. DS-Plan Ingenieurgesellschaft für Generalfachplanung mbH

3. Ingenieurbüro Schmid GmbH

4. SBP GmbH

5. Schüßler-Plan GmbH

6. Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft

7. DB Engineering & Consulting GmbH

8. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH

9. Safe-Tec Consulting GmbH

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sollten sich diese vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung, der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen, Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

- Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen.

- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: