Lieferung von Vorhang- und Gardinenstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000243
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Vorhang- und Gardinenstoffen
Lieferung von Vorhang und Gardinenstoffen für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie für Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) und der Hochschule für Musik und Theater (HfMT).
Hersteller Columbus
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Fuggerhaus
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Kvadrat
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Tisca Tiara
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Geos
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Delius
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Hersteller Bautex
Vorhang- und Gardinenstoffe
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Alternative Dekorationsstoffe
Dekorationsstoff
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, wenn nicht einer der
Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder
während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
- Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
- Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise
kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2 und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
- Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu
beachten.
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
getrennt nach Jahren. Die Angaben sind im Eignungsvordruck vorzunehmen.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung darüber, dass für Ihr
Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird
(Einzelheiten siehe Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung). Nutzen Sie hierfür das zur Verfügung gestellte Feld in der eVergabe.
- Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Referenz - Zum Nachweis der Eignung sind drei Referenz der bisher durchgeführten Leistung ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vorzulegen.
Bei dieser aussagefähigen Referenz ist Auftragsjahr und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und
Telefonnummer, Vertragsgegenstandswert zu nennen. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng
vertraulich behandelt. Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleistung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
- Die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen für alle angebotenen Stoffe ist erforderlich. Siehe hierzu auch Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung sowie den Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) Ziffer 4.
- Wegen des im Juni 2021 erlassenen EuGH- Urteils ist ein Controlling der Höchstmengen erforderlich. Daher ist eine quartalsweise Zulieferung von Lieferstatistiken notwendig um die geschätzten Abrufmengen zu beobachten. Die im Katalog Produkte/Leistung angegeben Mengen p.a. pro Stoff bilden die Schätz- und Hochmengen p.a. pro Stoff. Sofern ein Los bzw. ein Stoff die Höchstabrufmengen erreicht, erlischt die Rahmenvereinbarung hinsichtlich dieses Loses – es bedarf hierzu keiner Kündigung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.