Bundesstiftung Gleichstellung Erweiterung IT II Referenznummer der Bekanntmachung: BSG-09/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4B6DSM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4B6DSM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gleichstellung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesstiftung Gleichstellung Erweiterung IT II

Referenznummer der Bekanntmachung: BSG-09/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausbau der IT der Bundesstiftung Gleichstellung mit Beratung und Erweiterung der Konzeption einer IT-Infrastruktur unter Beachtung der Datensicherheit

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72110000 Beratung bei der Hardwareauswahl
72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Der Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Das doppelköpfige Direktorium ist zum 01.11.2021 bestellt worden. Seit März 2022 arbeitet ein achtköpfiges Aufbauteam mit dem Direktorium in einer neu erstellten IT-Infrastruktur. Ab Juli 2022 werden weitere Mitarbeitende eingestellt. Perspektivisch sollen in der Bundesstiftung Gleichstellung insgesamt 35 Personen plus ca. 5 Personen (Praktikant*innen/wissenschaftliche Hilfskräfte) arbeiten und es soll ein Haus der Gleichstellung mit Räumen für Co-Working und Veranstaltungen entstehen, das eine IT-System-, Videokonferenz- und Veranstaltungstechnikumgebung hat, die von Internen wie Externen genutzt werden kann.

Für den weiteren Ausbau der IT-Infrastruktur der Bundesstiftung Gleichstellung wird eine Beratung mit einer daraus resultierenden Erweiterung der bestehenden Konzeption bzw. Anpassung dieser sowie eine begleitende Hard- und Softwareausstattung benötigt. Die Hard- und Software ist in die Zwischenunterbringungsstandorte der Stiftung (Liegenschaft des BAFzA in Berlin-Halensee und das Berlin Global Village in Berlin Neukölln, den vorübergehenden Dienstorten der Bundesstiftung Gleichstellung) sowie der endgültigen Liegenschaft, zu liefern und dort zu installieren. Die Suche nach der endgültigen Liegenschaft ist noch im Gange, der Umzug dorthin wird voraussichtlich ab Oktober/November, spätestens im Dezember 2022 stattfinden. In der finalen Liegenschaft sind dann 2-3 Sitzungs-/Besprechungsräume und ein Co-Workingraum sowie ein größerer Veranstaltungsraum (für ca. 150 Personen) zu antizipieren, die zukünftig mit IT- und Videokonferenztechnik, elektronischen Whiteboards, Veranstaltungstechnik (Licht- und Tontechnik) etc. auszustatten und in das Gesamtsystem zu integrieren wären, was in der IT-Infrastruktur vorangelegt sein sollte.

Das zu findende Dienstleistungsunternehmen muss dazu folgenden Leistungsumfang abdecken:

- Beratung und Erstellung eines IT-Gesamtkonzeptes

- Spezifikation und Bereitstellung IT-Arbeitsplatzausstattung

- Aufbau und Support

- ggf. weitere Leistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Kurze Darstellung des Unternehmens (Vordruck Angebot)

2) Nennung der für das Unternehmen verantwortlichen Personen (Vordruck Angebot)

3) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Vordruck Angebot)

4) Erklärung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Zuschlagsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird (Vordruck Angebot)

5) - sofern einschlägig - Angabe im Angebot zu Art und Umfang Nachunternehmerleistungen (die namentliche Bennung der Nachunternehmer und die Abgabe von Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer muss erst auf Verlangen des Auftraggebers erfolgen)

6) - sofern einschlägig - Erklärung zur Eignungsleihe

7) - sofern einschlägig - Bietergemeinschaftserklärung

8) Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG nicht vorliegen (Vordruck Angebot)

9) Erklärung Einhaltung Mindestlohn MiloG (Vordruck Angebot)

10) Eigenerklärung Sanktionen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren

2) Erklärung zum Namen und der beruflichen Qualifikation der Person, die die im Falle eines Zuschlags als Projektverantwortlicher für die Auftragsabwicklung zuständig ist. Entsprechende Angaben zur Vertretung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Der Bieter hat zwei (2) vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Es muss sich um unterschiedliche Referenzprojekte handeln.

1.1 Referenzprojekt 1: IT-Arbeitsplatzausstattung

Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:

(1) Öffentlicher Auftraggeber

(2) (Bundes-)Behörde

(3) Gegenstand: IT-Arbeitsplatzausstattung (Beratung und Erstellung IT-Gesamtkonzept, Arbeitsplatzausstattung, u.a. Server, Drucker, Telefonie, Kommunikation, Software)

(4) nach dem 01.01.2018 begonnene und abgeschlossene Leistungserbringung

1.2 Referenzprojekt 2: IT-Arbeitsplatzausstattung

Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:

(1) Öffentlicher Auftraggeber

(2) (Bundes-)Behörde

(3) Gegenstand: IT-Arbeitsplatzausstattung (Beratung und Erstellung IT-Gesamtkonzept, Arbeitsplatzausstattung, u.a. Server, Drucker, Telefonie, Kommunikation, Software)

(4) nach dem 01.01.2018 begonnene und abgeschlossene Leistungserbringung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung der Leistungsbereitschaft: Mit der Leistung kann unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags begonnen werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 14:15
Ort:

Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6DSM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2022