Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für eine Low Code-Entwicklungsplattform in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn - VOEK 275-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 275-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für eine Low Code-Entwicklungsplattform in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn - VOEK 275-22
Beschaffung einer Low Code-Entwicklungsplattform
Bonn
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet mehr als 25.000 Liegenschaften und beschäftigt bundesweit in der Zentrale und in neun Direktionen ca. 7.000 Mitarbeitende. Für den weiteren Ausbau digitaler Prozesse sowie zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und -roadmap wird die Beschaffung einer Low Code-Entwicklungsplattform ausgeschrieben, mit der es der BImA ermöglicht wird, schnell und nutzerfreundlich Prozesse und Funktionen ggf. mit vordefinierten visuellen Bausteinen zu digitalisieren und diese fortlaufend zu betreiben. Dazu schreibt die BImA einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit vom 01.12.2022 bis zum 31.12.2026 zzgl. einer zweimaligen Verlängerungsoption jeweils um ein weiteres Jahr aus. Gegenstand der Leistungen sind die Bereitstellung von Nutzungs-Lizenzen im Rahmen eines Mietmodells, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Konfiguration der Entwicklungsplattform in der Betriebsumgebung der Auftraggeberin, Schulung der Mitarbeitenden der BImA für Betrieb, Administration und Entwicklung sowie ausgewählte Anwenderinnen und Anwender, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft mit Pflege, Wartung und Support der Entwicklungsplattform. Bei Bedarf und auf Abruf wird ein Expert-Service zur Unterstützung in unterschiedlichen Themenbereichen beauftragt. Die erste Ausbaustufe ist bis Ende 2023 mit Anmietung von ca. 500 User-Nutzungs-Lizenzen vorgesehen. Die zweite Ausbaustufe (2024 bis 2026) sieht die Umsetzung weiterer priorisierter Digitalprodukte mit Anmietung von weiteren ca. 2.000 User-Nutzungs-Lizenzen (insg. also ca.2.500 Lizenzen) vor. In der Endausbaustufe ab 2027 sollen weitere ausgewählte Digitalprodukte mit Anmietung von weiteren ca. 3.500 User-Nutzungs-Lizenzen (insg. also ca. 6.000 Lizenzen) umgesetzt werden. Wegen weiterer User-Rollen und Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Der Einzelabruf für die Bereitstellung von Lizenzen im Rahmen eines Mietmodells ab der Ausbaustufe 2 erfolgt regelmäßig für eine Laufzeit von einem Jahr. Alle in der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen sind reine Schätzwerte der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abrufe/Einzelaufträge und keinen Anspruch auf bestimmte Mengen, die im Vorfeld seitens der Auftraggeberin geschätzt wurden
Die Vertragsdauer verlängert sich, maximal zweimal, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens am 31.12.2028.
Der Rahmenvertrag endet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in jedem Fall, also auch schon vor dem Ende der maximalen Rahmenvertragslaufzeit, wenn die maximale Obergrenze von 16 Mio. € netto erreicht ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, für den / die betroffenen Mitarbeiter, die Kontakt zu Verschlusssachen haben werden, eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG für SÜ1 und SÜ2 durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat aufgrund des am 08.04.2022 veröffentlichten 5. EU-Saktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Anlage B-03.1 "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland" ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft und Eignungsnachweise“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 30.09.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland