Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Investitionsfinanzierungsverfahren Gemeinschaftsfonds und Investitionsfonds - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-29
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Investitionsfinanzierungsverfahren Gemeinschaftsfonds und Investitionsfonds - Bek. verg. Auftrag
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand des AG gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes des AG über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und ermöglichen dem Bundesamt für Soziale Sicherung in dessen Anzeigeverfahren die Genehmigung.
Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für den AG im Bereich der berufsgenossenschaftlichen Kliniken laut Leistungsverzeichnis durch den vom AN bereitgestellten Sachverständigen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Glinkastr. 40 10117 Berlin
Es gelten die Festlegungen der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Investitionsfinanzierungsverfahren Gemeinschaftsfonds und Investitionsfonds - Bek. verg. Auftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6DSP
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland