Sanierung Bangert-Bau / Metallbearbeitung Oberlichter Referenznummer der Bekanntmachung: DSM-B-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dsm.museum/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bangert-Bau / Metallbearbeitung Oberlichter
Sanierung Bangert-Bau / Metallbearbeitung Oberlichter
Hans-Scharoun-Platz 1, Bremerhaven
Das deutsche Schifffahrtsmuseum ist aus drei Bauabschnitten gebildet worden: dem Koggehaus, dem Scharoun-Bau und dem Bangert-Bau. Der Scharoun-Bau und der Bangert-Bau sind insgesamt zu sanieren. Ziel dieses hier ausgeschriebenen Projektes ist die grundlegende Sanierung des vollständigen Gebäudebestands des Bangert-Baus.
Der Bangert-Bau wurde Ender der 1990er Jahre errichtet. Er bildet mit seiner geraden, klaren Formensprache den Gegenpol zu dem unter Denkmalschutz stehenden Scharoun-Bau und ist im Bereich des Ensembleschutzes einzuordnen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind unter besonderen Belastungen auszuführen. So ist ganzjährig mit hohen Windgeschwindigkeiten und Regenspenden zu rechnen. Die Sanierung kann aufgrund der exponierten Lage, verbunden mit der vorhandenen Windlastzone 4 Küste nur in Einzelabschnitten durchgeführt werden. Diese Arbeitsabschnitte sind entsprechend zu sichern.
Angesichts der hohen Salzbelastung der Luft in Küstennähe ist eine hohe Korrosivität gegeben. Alle metallischen Oberflächen oder Befestigungsmittel sind auf den Korrosionsschutz C5 auszulegen. Aluminium ist grundsätzlich mit einer Voranodisation auszurüsten.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die Planung und die Ausführung der Oberlichter auf den Dachflächen des Bangert-Baus. Es handelt sich um Metallbauarbeiten, d. h. die Herstellung, Lieferung und Montage der nötigen Aluminium-Bauteile sowie die notwendigen Verglasungsarbeiten, d. h. die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Die Details ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Bei gleichen Angebotspreisen wird der Zuschlag unter Berücksichtigung der Wertungen gem. Formblatt 228 HB erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen und Erklärungen sind dem Angebot (Formblatt 213) beizufügen:
1. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung. Alternativ können die Bieter gem. § 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen. Deutschsprachige EEE-Services finden Sie über https://eee.evergabe-online.de/.
2. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter Ziffer 1) genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bieter" die Rede, ist immer auch die Bietergemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags an andere Unternehmer zu vergeben (Unterauftragnehmer), müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 233 (Verzeichnis der Nachunternehmer) angegeben werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter, soweit zumutbar, diese Unternehmen bereits mit dem Angebot zu benennen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Nachunternehmer gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie - anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 - bereits mit dem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) benennt und auf gesonderte Anforderung das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dieses/r Unternehmen/s vorlegt. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Unternehmen, deren Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass das Unternehmen i. S. der hier definierten Eignungskriterien geeignet ist.
5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 6aEU ff. VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
6. Die Anforderung der im Formular 124 angegebenen Nachweise bleibt vorbehalten. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
7. Neben den unter Ziffer 1) bis 6) genannten Erklärungen und Unterlagen haben die Bieter die im Formblatt 211 (Aufforderung zur Angebotsabgabe) in Abschnitt C) genannten weiteren Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Die Anforderung der dort in Abschnitt D) genannten Unterlagen bleibt vorbehalten.
8. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU), die Teilnahmebedingungen gemäß Formblatt 212 HB (Ergänzende Teilnahmebedingungen HB) sowie die Bestimmungen des § 6b EU VOB/A.
Im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) sind die dort geforderten Angaben zu machen, insbesondere zu:
Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6aEU Nr. 2 lit. c) VOB/A)
1. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
2. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 dazu, dass die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis im PDF-Format ist zwingend mit den Preisangaben und notwendigen Bietertextergänzungen mit dem Angebot einzureichen; die Einreichung des ausgefüllten den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnisses im GEAB-Dateiformat steht den Bietern frei.
Für den Fall fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, behält sich der Auftraggeber teilweise das Recht zur Nachforderung bzw. Vervollständigung vor. Es gilt § 16aEU VOB/A.
Den Vergabeunterlagen ist das Formblatt 225a (Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1) beigefügt. Für die darin genannten Stoffe ist eine Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Anders, als in dem Formblatt 225a vorgesehen, wird für den Abrechnungszeitpunkt auf den Zeitpunkt der Bestellmöglichkeit des Auftragnehmers abgestellt. Die Angaben der Stoffpreise im Formblatt 225a sind von dem Recht auf Nachforderung nicht umfasst. Diese werden nicht nachgefordert. Das Fehlen der Stoffpreise im Formblatt 225a führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Kommt der Bieter der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung seiner Unterlagen/Erklärungen nicht binnen der gesetzten Frist nach, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation, insbesondere Bieteranfragen sowie deren Beantwortung, soll ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen; es wird daher empfohlen, sich bei Abruf der Vergabeunterlagen zu registrieren, um stets zeitnah mögliche ergänzende Informationen zu erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Maßgeblich ist die Regelung in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
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