Lieferung von leichten Funkstreifenwagen an die Polizei Hamburg (2022-2026) Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222121728
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von leichten Funkstreifenwagen an die Polizei Hamburg (2022-2026)
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von bis zu 144 leichten Funkstreifenwagen für die Polizei Hamburg für die Jahre 2022 - 2026.
Leichter Funkstreifenwagen (Fustw) / Mittelklasse / Kombi / Otto- oder Dieselmotor
Los 1
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der nachstehend aufgeführten Optionen. Die Optionen werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht berücksichtigt.
1. Anhängerkupplung, automatisch abklappbar
2. Entnehmbarer Ladeboden
3. Freischaltung des Monitors zur Abbildung und ggf. Bedienung anderer externer Geräte z. B. Tablet oder Smartphone.
4. Service-Vertrag/ Reparatur- und Wartungsvertrag ohne Reifenersatz (Konzept ist beizufügen) für 24, 36 und 48 Monate.
5. Verlängerung der Gewährleistungszeit um 12 Monate
6. Elektronische Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg. Erforderliche Daten: Inspektions- und Verschleißdaten, Km-Stand, Warn- und Fehlermeldungen des Motormanagements (z. B. Öl- und Wassermangel, Fehlercodes).
Der Übertragungsweg der Daten wird nach Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin abgestimmt.
7. Fest verbaute UV-Lichtquelle im Handschuhfach zur mobilen Dokumenten- und Geldscheinprüfung.
8. Verkehrszeichenassistent
9. Überlassung der Original-Seriengurtschlösser bei Übergabe des Fahrzeuges
10. Reifendruckkontrollsystem
11. Head-up-Display
12. Allradantrieb
13. Einparkassistent
14. Front- und bewegliche Scheiben
a. Verbundglas für die Frontscheibe und alle beweglichen Scheiben mit Wärmeschutzverglasung.
b. Sofern der Verbau von Verbundglasscheiben nicht möglich ist, ist der Verbau einer Scheibenfolierung wünschenswert. Die Güteklasse der Scheibenfolie hat dann dem Typ Profilon P3A AM von der Firma Haverkamp zu entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bei Angebotsabgabe der Scheibenfolierung ist dem Angebot beizufügen.
15. Fahrzeugfahrwerk mit Niveauregulierung
16. Einbau eines robusten und abschließbaren Waffenbehälters des Herstellers KAMEI; Modell: KAM 394 R zur Unterbringung von zwei Maschinenpistolen MP 5 der Marke Heckler & Koch und der dazugehörenden vier Magazine im Kofferraum. Es muss ein ungehinderter Zugriff auf die Maschinenpistolen möglich sein. Der Waffenbehälter ist mit drei Schlüsseln auszustatten.
17. Einbau eines zweiten robusten und abschließbaren Waffenbehälters des Herstellers KAMEI; Modell: KAM 394 R oder L
Die folgenden "Allgemeinen" Angaben/Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Firmenangaben
• ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Angaben zur Vergleichspreisermittlung“ je angebotenem Los, zuzüglich der entsprechenden Nachweise
• Ggfs. Nachweis Scheibenfolierung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten in Hamburg
• Konzept Reparatur- und Wartungsvertrag ohne Reifenersatz
• ausgefüllte und unterschriebene Bewertungsmatrix (Leistungsverzeichnis) je angebotenem Los sowie technische Beschreibungen, Datenblätter, Prospekte etc.
Jahresbedarf:
Der geschätzte Jahresbedarf liegt bei ca. 30 Funkstreifenwagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Gesamtabnahmemenge im Laufe der Vertragslaufzeit um bis zu 20% je Los zu überschreiten.
Leichter Funkstreifenwagen (Fustw) / Großraum-Van / Otto- oder Dieselmotor
Los 2
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der nachstehend aufgeführten Optionen. Die Optionen werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht berücksichtigt.
1. Anhängerkupplung, automatisch abklappbar
2. Entnehmbarer Ladeboden
3. Freischaltung des Monitors zur Abbildung und ggf. Bedienung anderer externer Geräte z. B. Tablet oder Smartphone.
4. Service-Vertrag/ Reparatur- und Wartungsvertrag ohne Reifenersatz (Konzept ist beizufügen) für 24, 36 und 48 Monate.
5. Verlängerung der Gewährleistungszeit um 12 Monate
6. Elektronische Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg. Erforderliche Daten: Inspektions- und Verschleißdaten, Km-Stand, Warn- und Fehlermeldungen des Motormanagements (z. B. Öl- und Wassermangel, Fehlercodes).
Der Übertragungsweg der Daten wird nach Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin abgestimmt.
7. Fest verbaute UV-Lichtquelle im Handschuhfach zur mobilen Dokumenten- und Geldscheinprüfung.
8. Verkehrszeichenassistent
9. Überlassung der Original-Seriengurtschlösser bei Übergabe des Fahrzeuges
10. Reifendruckkontrollsystem
11. Head-up-Display
12. Allradantrieb
13. Einparkassistent
14. Front- und bewegliche Scheiben
a. Verbundglas für die Frontscheibe und alle beweglichen Scheiben mit Wärmeschutzverglasung.
b. Sofern der Verbau von Verbundglasscheiben nicht möglich ist, ist der Verbau einer Scheibenfolierung wünschenswert. Die Güteklasse der Scheibenfolie hat dann dem Typ Profilon P3A AM von der Firma Haverkamp zu entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bei Angebotsabgabe der Scheibenfolierung ist dem Angebot beizufügen.
15. Fahrzeugfahrwerk mit Niveauregulierung
16. Einbau eines robusten und abschließbaren Waffenbehälters des Herstellers KAMEI; Modell: KAM 394 R zur Unterbringung von zwei Maschinenpistolen MP 5 der Marke Heckler & Koch und der dazugehörenden vier Magazine im Kofferraum. Es muss ein ungehinderter Zugriff auf die Maschinenpistolen möglich sein. Der Waffenbehälter ist mit drei Schlüsseln auszustatten.
17. Einbau eines zweiten robusten und abschließbaren Waffenbehälters des Herstellers KAMEI; Modell: KAM 394 R oder L
Die folgenden "Allgemeinen" Angaben/Erklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Firmenangaben
• ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Angaben zur Vergleichspreisermittlung“ je angebotenem Los, zuzüglich der entsprechenden Nachweise
• Ggfs. Nachweis Scheibenfolierung
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten in Hamburg
• Konzept Reparatur- und Wartungsvertrag ohne Reifenersatz
• ausgefüllte und unterschriebene Bewertungsmatrix (Leistungsverzeichnis) je angebotenem Los sowie technische Beschreibungen, Datenblätter, Prospekte etc.
Jahresbedarf:
Der geschätzte Jahresbedarf liegt bei ca. 30 Funkstreifenwagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Gesamtabnahmemenge im Laufe der Vertragslaufzeit um bis zu 20% je Los zu überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Erklärung zur Verschwiegenheit
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.