Neubau des Demonstrationszentrums für Sektorkopplung - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_DZS_OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Demonstrationszentrums für Sektorkopplung - Objektplanung
Auf dem Gelände des Energiecampus Hamburg-Bergedorf soll ein „Demonstrationszentrum für Sektorkopplung“ als Neubau entstehen. Das Grundstück, mit der Flurstücknummer 3507, befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und ist „Am Schleusengraben“ in 21029 Hamburg-Bergedorf mit einer Fläche von 2.809 m² verortet.
Das Ziel ist es, ein innovatives und energieeffizientes Gebäude zu errichten, das sich unter Berücksichtigung des nachhaltigen Bauens in das vorhandene Gebäudeensemble auf dem Energiecampus Bergedorf einfügt.
Das zu planende Gebäude soll ca. 2.185 m² BGF und 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) umfassen und in direkter Nachbarbebauung zum Technologiezentrum des Competence Center für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E) sowie dem Großprüfstand für Pitchlager des Fraunhofer IWES realisiert werden.
Es sind 25 Stellplätze vorzusehen, von denen 15 Stellplätze für Elektromobilität auszulegen sind.
Die Auftraggeberin, Sprinkenhof GmbH, übernimmt die Projektmanagement- und Projektleitungsaufgaben. Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im Januar 2023, beginnen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie besondere Leistungen innerhalb dieser Leistungsphasen, sowie Brandschutz. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
- Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich der Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 1 – 3)
- Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4)
- Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung und Dokumentation (Lph. 5 – 8)
- Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Lph. 9)
Jeweils der Anlage 10 HOAI 2013 (Gebäude und Innenräume)
Das Projekt umfasst den Neubau des „Demonstrationszentrums für Sektorkopplung“ auf dem Gelände des Energiecampus Hamburg-Bergedorf.
Das Grundstück bemisst sich auf eine Fläche von 2.809 m² und befindet sich „Am Schleusengraben“ in 21029 Hamburg-Bergedorf.
Das betroffene Grundstück mit der Flurstücksnummer 3507 befindet sich im Eigentum der FHH.
Das Ziel ist es, ein innovatives und energieeffizientes Gebäude zu errichten, das sich unter Berücksichtigung des nachhaltigen Bauens in das vorhandene Gebäudeensemble auf dem Energiecampus Bergedorf einfügt.
Das zu planende Gebäude soll ca. 2.185 m² BGF und 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) umfassen und in direkter Nachbarbebauung zum Technologiezentrum des Competence Center für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E) sowie dem Großprüfstand für Pitchlager des Fraunhofer IWES realisiert werden.
Es sind 25 Stellplätze vorzusehen, von denen 15 Stellplätze für Elektromobilität auszulegen sind.
Die Herausforderungen die sich aus dem Klimaschutz und dem dafür nötigen Umbau der Energieversorgung ergeben sind vielfältig. In den kommenden Jahren wird es verstärkt darum gehen, die geschaffenen und im weiteren Ausbau befindlichen Erzeugungsstrukturen für Erneuerbare Energie sinnvoll durch die Kopplung mit den Sektoren Mobilität, Wärmeversorgung von Gebäuden und Industrie zu integrieren, um eine langfristig sichere, umweltverträgliche und kostengünstige Energieversorgung sicher zu stellen. Hamburg eignet sich in idealer Weise als Innovationsstandort für die Realisierung der nächsten Schritte der Energiewende. Im Rahmen des geplanten Großprojektes Norddeutsches Reallabor geht es um die Schaffung nachhaltiger Innovationen im Bereich der Sektorkopplung und die Erprobung des Transformationspfades über alle Energieverbrauchssektoren. Um dies zu ermöglichen ist der Aufbau eines Demonstrationszentrums für Sektorkopplung geplant mit dem Hamburg Vorreiter in der umfassenden Sektorkopplung für Erneuerbare Energien, Gas, Strom und Mobilität werden soll. Die Unternehmen in der Region sollen hierbei eine Schlüsselrolle spielen und gemeinsam mit den öffentlichen Versorgern und den F&E Partnern die Aktivitäten ausbauen und Innovationspotentiale ausschöpfen.
Die Neufokussierung auf Themenschwerpunkte der Energiewende, wie die modellhafte Nutzung von Wasserstoff und Kopplungstechnologien in Sektoren, wie z. B. Mobilität und Wärme etc., sieht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der HAW Hamburg und Fraunhofer IWES (spätere Nutzer des Neubaus) vor. Ziel ist es, die Kompetenzen in den vorbenannten Schwerpunktthemen zu bündeln und entsprechende Synergieeffekte zu nutzen.
Das Demonstrationszentrum Sektorkopplung, was neben dem geplanten Neubau und den Laboren auch aus einer Reihe von Aktivitäten im nahen Umfeld (Windpark, Energie-Campus, Industrieunternehmen, etc.) bestehen wird, soll die Möglichkeit schaffen, die zentrale systemische Positionierung von Wasserstofftechnologien in verschiedenen Varianten und Nutzungsketten zusammen mit Partnerunternehmen zu erproben und zu demonstrieren. Dabei geht es sowohl um die Stromerzeugung (Wind und PV), die Wandlung (Elektrolyse und Methanisierung), die Speicherung (Druckspeicher, Sorptionsspeicher, LOHC1) als auch um die Nutzung (Brennstoffzellen, BHKWs, Mobilität, Industrieanwendungen, etc.). Unabdingbar für eine erfolgreiche Energiewende ist zudem die Entwicklung und der Test neuer regelungs- und steuerungstechnischer Konzepte zur erfolgreichen Systemintegration der betrachteten Technologien.
Ein Baustein der Zusammenarbeit ist ein gemeinsam genutztes Gebäude mit entsprechenden Büroarbeitsplätzen und Laboren zur Unterbringung der Mitarbeiter des Anwendungszentrums (AWZ)/ILES und des Demonstrationszentrums Sektorkopplung. Das Projekt soll u.a. durch Mittel aus Förderprogrammen, wie z.B. die EFRE-Förderung finanziert werden.
Für das Gebäudekonzept wurde bereits ein Raumbuch erstellt, welches die benötigten Flächen nach DIN 277 aufführt und in einem Raumanforderungskatalog den groben Rahmen für die baukonstruktiven und technischen Anforderungen an die jeweiligen Räume darlegt.
Grundsätzlich handelt es sich um Büroräume, Küchen und Sozialräume, Lager, Sanitäreinrichtungen und Labore.
Besondere Hinweise:
- Die Maßnahmen des Klimaschutzplanes BUND und Land FHH, sowie das Klimaschutzgesetz der FHH inkl. der Mobilitätskonzepte sind für das Bauvorhaben zu prüfen, umzusetzen, nachzuweisen und zu begründen.
- Die FHH Planungshinweise der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Bauordnung und Hochbau, Landesbau ABH 41 sind auf Machbarkeit und Vereinbarkeit im Neubau zu prüfen, umzusetzen, nachzuweisen und zu begründen.
- Weiterhin in der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind der Leitfaden Nachhaltiges Bauen, der Leitfaden Barrierefreiheit der HAW Hamburg, sowie die Anforderungen an die Gebäudesicherheit der HAW Hamburg.
- Photovoltaik für Nachhaltigkeit einsetzen, wenn möglich (ab 2023 in HH Pflicht für öffentliche Bauten – ggf. auf Dächern, an Fassaden, auf dem Grundstück).
Für das Bauvorhaben steht ein Kostenrahmen nach DIN 276-1 zur Verfügung, nachdem sich die Kosten der KG 300 und KG 400 auf 5.402.259,00 € belaufen. Dieser Kostenrahmen ist zwingend einzuhalten und die Planung darauf anzupassen.
Die Bauausführung ist spätestens im Oktober 2027 abzuschließen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen des Verfahrensbriefes.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
- Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich der Leis-tungen der Entwurfsplanung (Lph. 1 – 3)
- Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4)
- Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Ob-jektüberwachung und Dokumentation (Lph. 5 – 8)
- Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Lph. 9)
Jeweils der Anlage 10 HOAI 2013 (Gebäude und Innenräume)
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Verwaltungsgebäude oder Bürobauten jeweils mit Mischnutzung (z.B. Werkstattflächen oder Labore)
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-5
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2015
d.) BGF: mindestens 1.500 m²
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 4) einzureichen.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter*innen vor-liegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Dabei erreichen Projektreferenzen einen höheren Grad Vergleichbarkeit, wenn Verwaltungsgebäude oder Bürogebäude mit Laboren oder Werkstattflächen bzw. Laborgebäude Gegenstand der Planungsleistungen sind. Die Erreichung eines höheren Grads Vergleichbarkeit ist auch bei Erfahrungen im Bereich nachhaltiges Bauen möglich, z.B. von Gebäuden mit Plus-Energie-Standard, Planung nach dem Cradle-to-Cradle-Prinzip, Berücksichtigung der Wiederverwendbarkeit und Rückbaubarkeit bei der Material- und Konstruktionswahl, Berücksichtigung der CO2 Bilanz bei der Auswahl der Baumaterialien. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die AG behält sich vor, weitere Merkmale im Rahmen der vergleichenden Prüfung hinzuzuziehen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmer*innen als Bieter*innen zugelassen.
Nachrücker*innen:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Der/Die nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
- Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich der Leistungen der Entwurfsplanung (Lph. 1 – 3)
- Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (Lph. 4)
- Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung und Dokumentation (Lph. 5 – 8)
- Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Lph. 9)
Jeweils der Anlage 10 HOAI 2013 (Gebäude und Innenräume)
Zunächst werden die Leistungen der Stufe 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Es ist beabsichtigt, dass sich die AG hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Fachlicher Wert“ (Konzept) von fachlich qualifizierten, weiteren am Verfahren beteiligten beraten lassen wird. Die Zusammensetzung des beratenden Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 I VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Architektur)
1. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personen- und Sachschäden EUR 1.500.000
• für sonstige Vermögensschäden EUR 500.000.
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
2. Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Verwaltungsgebäude oder Bürobauten jeweils mit Mischnutzung (z.B. Werkstattflächen oder Labore)
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-5
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2015
d.) BGF: mindestens 1.500 m²
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen einzureichen.
3. Fest angestellte Architekt*innen in den Jahren 2019, 2020 und 2021: mindestens 2 Architekt*innen bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen).
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 I VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Architektur)
1. Vollständig ausgefülltes Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe (Anlage TNW 3)
4. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 I VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Architektur)
5. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung
6. Mindestens 2 Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen (die Anforderungen für diese Referenzen sind Ziffer 3.2.2 zu entnehmen), je 1 vollständig ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 4)
7. Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Anlage TNW 5)
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz.
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort her-untergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Transparenzgesetz
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Ver-trag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]