Durchführung von Wirtschaftlichkeitskontrollen und Nachweisprüfung inkl. Vor-Ort-Kontrollen zu dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=94324297366d1f8f02a6e5464596990d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=94324297366d1f8f02a6e5464596990d
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beratung öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Wirtschaftlichkeitskontrollen und Nachweisprüfung inkl. Vor-Ort-Kontrollen zu dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Durchführung der Erfolgskontrolle mit einem Schwerpunkt auf der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit gem. VV zu §7 BHO, Nr. 2.2 und VV zu §44 BHO, Nr. 11 und der vertieften Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen beauftragt.

Der Leistungsgegenstand enthält zwei Leistungsbereiche:

- Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeit (Vollzugswirtschaftlichkeit, vgl. VV zu § 7 BHO Nr. 2.2) hinsichtlich sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung bei Antragsprüfung (2. Förderaufruf) und bei Änderungen an den im Zuwendungsbescheid bewilligten Maßnahmen (1. und 2. Förderaufruf)

- Vertiefte Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise und Verlaufskontrolle hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und zweckgemäßer Mittelverwendung inkl. Durchführung erforderlicher Vor-Ort-Kontrollen (1. und 2. Förderaufruf)

Die/der AN wird A. mit der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (ex-ante) und B. mit einem Teil der Wirtschaftlichkeitskontrollen im Rahmen der Erfolgskontrolle beauftragt.

Zu. A: Die/der AN führt hierzu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch, die als Entscheidungshilfe zur Bewilligung der Anträge des 2. Förderaufrufs sowie von Änderungsanträgen an den in den Förderbescheiden bewilligten Maßnahmen im 1. und 2. Förderaufruf herangezogen werden.

Zu B: Die/der AN führt die vertiefte Prüfung der zahlenmäßigen Zwischen- und Verwendungsnachweise durch und überprüft, inwiefern der Vollzug der bewilligten Maßnahmen im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch wirtschaftlich ist (Vollzugswirtschaftlichkeit). Die weiteren Bestandteile der Erfolgskontrolle, u. a. die Zielerreichungskontrolle sowie Prüfung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit ist nicht Be-standteil der Beauftragung und wird vom AG durchgeführt. Zudem wird die kursorische Prüfung der zahlenmäßigen Zwischen- und Verwendungsnachweisen (die über die im Arbeitspaket 2 spezifizierte Stichprobe hinausgeht) vom AG bzw. Projektträger durchgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4) Kurze Beschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 50
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1 * um jeweils 12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/20

3. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung durch den Bieter zu ergänzen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.

4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:

[Betrag gelöscht] Euro (je Schadensfall)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Beschäftigten

7. Referenzen / Referenzprojekte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard:

— Durchschnittlich 10 Beschäftigte

— in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) pro Jahr,

— die über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen

zu Eignungskriterium 7: Die Bieter müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren vorlegen, die die folgenden Mindeststandards erfüllen:

a. Bezug zu (i) Mobilität mit Klimaschutz oder (ii) ÖPNV oder (iii) mit Bezug zu den ausgeschriebenen Maßnahmenbereichen (s. Leistungsbeschreibung Ziffer 1.1).

b. Durchführung projektträgerähnlicher Tätigkeiten oder Tätigkeiten der Erfolgskontrolle

c. Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Konzeption, Durchführung, Nachbereitung)

Das Kriterium a. muss jeweils in beiden Referenzen nachgewiesen werden. Dabei ist es ausreichend, wenn eins der aufgeführten Kriterien (i) bis (iii) erfüllt wird. Die Kriterien b und c müssen in Summe er-füllt werden, können also auf beide Referenzen aufgeteilt werden. Laufende Projekte sind zugelassen, müssen aber zu mind. 50 Prozent abgeschlossen sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 13:00
Ort:

Berlin, deutschlandweit

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform über den Icon "Frage einreichen" zu übermitteln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vor-drucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2022