Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Generalplanerleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (VOEK 300-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 300-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Generalplanerleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (VOEK 300-21)
Ausschreibung für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern in der Sven-Hedin-Straße 11, 14163 Berlin Steglitz-Zehlendorf
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA, AG) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben.
Bund, Länder und Kommunen haben auf dem Wohngipfel im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum beschlossen.
Es ist Aufgabe der BImA bei der Schaffung von Wohnraum in den Ballungsgebieten aktiv mitzuwirken und so den Wohnungsneubau zu stärken. Durch ein gemischtes Wohnungsangebot sollen mind. 22 neue Wohnungen entstehen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungs-, Ausschreibungs-, Überwachungs- und Koordinationsleistungen der Leistungsphasen 2-9 in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Fassung 2021) von 2 Mehrfamilienhäusern sowie der Freianlagen im Außenbereich und die schlüssel-, funktions- und bezugsfertige Errichtung der Wohnanlage (2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 2 Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss und Untergeschoss).
Die werkvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers (AN) sind im Detail in den Leistungsbildern der Leistungsphasen nach § 2-9 der HOAI festgelegt und umfassen das gesamte Leistungsbild. Darüber hinaus werden zusätzliche, spezifische Planungs- und Überwachungsziele anhand dieser Leistungsbeschreibung festgelegt.
Die zu vergebenden Leistungen betreffen Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplanung für die geplante Neubaumaßnahme in allen erforderlichen Leistungsbildern wie Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung in Anlehnung an die HOAI zur schlüssel-, funktions- und bezugsfertigen Errichtung der Wohnanlage. Die Generalplanungsleistungen beinhalten daher insbesondere alle weiteren erforderlichen Fachplanungsleistungen, Leistungen von Sonderfachleuten, Gutachtern, Vermessern sowie Baugrunduntersuchung. Im Planungs-/ Umsetzungsprozess können ggf. weitere Fachplanungsleistungen erforderlich werden. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt in folgenden Projektstufen:
Stufe 1: Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 2 bis 7, in Anlehnung an die HOAI)
Stufe 2 - optional: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 bis 9, in Anlehnung an die HOAI)
Sind zur Erreichung des Projektziels und/oder zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Anforderungen weitere Leistungen erforderlich, auch wenn diese nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind, sind diese durch den AN ebenfalls zu erbringen und einzukalkulieren, soweit diese vom AN zum Vertragsabschluss erkennbar waren.
Da die BImA möglichst zügig kostengünstigen Wohnraum für Bundesbedienstete zur Verfügung stellen möchte wird auf einen stabilen Zeit- und Kostenrahmen Wert gelegt. Die BImA rechnet mit der Fertigstellung der Wohnungen bis Mitte 2024.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitszielen und die damit verbundene ökologische Bewertung von Gebäuden hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Hierbei ist die Anwendung verfügbarer und für den Wohnungsneubau zugelassener Bewertungssysteme für Nachhaltiges Bauen durch den AN zu prüfen und ggf. konkrete objekt- beziehungsweise vorhabenspezifische Planungsziele zu benennen. Hierbei sind bereits verfügbare Zertifizierungssysteme anzuwenden.
Derzeit werden spezifische „Anforderungen für Nachhaltige Wohnungsneubauten 2021“ entwickelt (BMI). Die AG strebt die Anforderungen der Stufe 1 „Anforderung für bundeseigene Wohngebäude“ und die damit verbundenen Zielvorgaben an. In den folgenden nachhaltigkeitsorientierten Anforderungen werden die konkreten objekt- beziehungsweise vorhabenspezifischen Planungsziele festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (VOEK 300-21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge und Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
2. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 300-21 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 18.11.21 12:00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland