Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach Paragrafen 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach Paragrafen 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS
Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger:innen auch für behinderte und von Behinderung be-drohte Menschen tätig werden. Über das Schwerbehindertenrecht hinausgehend ist das An-gebot der Integrationsfachdienste zugleich auch eine Leistung nach Teil 1 des SGB IX zur Teil-habe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
Regionallos IFD Mitte
Berlin
Los 1 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Mitte.
Fachberatung zu folgender Behinderung: Epilepsie
Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Los 2 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Nord. Fachberatung zu folgenden Behinderung: Sehbehinderung
Berlin
Los 2 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Nord.
Fachberatung zu folgenden Behinderung: Sehbehinderung
Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Regionallos IFD Süd
Berlin
Los 3 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Süd.
Fachberatung zu folgender Behinderung: Autismus-Spektrum-Störung
Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Fachlos IFD hörbehinderte Menschen
Berlin
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einem GdB von mindestens 70 aufgrund der Hörbe-hinderung, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben sowie schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben bzw. die Teilhabe konkret in Aussicht steht oder durch eine Träger:in der Eingliederungshilfe im Rah-men der Finanzierung eines Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung zugewiesen wurden und dabei auf aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind.
Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Fachlos IFD Selbstständige
Berlin
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen die berufliche Selbstständigkeit anstreben.
Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IFD Mitte nach regionaler Zuständigkeit der Arbeitsagentur Mitte
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: IFD Nord nach regionaler Zuständigkeit der Arbeitsagentur Nord
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IFD Süd nach regionaler Zuständigkeit der Arbeitsagentur Süd
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: IFD für hörbehinderte Menschen: Berlinweite Zuständigkeit für höreingeschränkte schwerbehinderte Menschen und taube Menschen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5: IFD für Selbstständige: Berlinweite Zuständigkeit für Gründungswillige und Selbständige
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland