Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in der Direktion Koblenz (VOEK 047-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 047-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in der Direktion Koblenz (VOEK 047-22)
Die Leistungen sind im vereinbarten Umfang für insgesamt 76 St. Förderanlagen, darunter Personenbeförderungsanlagen, Personen- und Lastenbeförderungsanlagen, Lastenaufzüge, Scheren-Hebebühnen, Lifte, Kleingüterlastenaufzüge, Paternoster, einen Feuerwehr- und einen Beihindertenlastenaufzug, unterschiedlich verteilt auf 4 Lose zu erbringen. Die Anlagen befinden sich unterschiedlich verteilt in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Je nach Förderanlagenart sind alle zwei, drei, sechs oder 12 Monate Wartungen und Inspektionen durchzuführen. Hinzu kommen für die meisten Anlagen die jeweils 12- oder 24-monatige Hauptprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen, in Einzelfällen nur eine 12- oder 24-monatige Hauptprüfung. In unterschiedlichem Umfang wird je Los eine Notrufaufschaltung inkl. Notrufmodul zur Miete verlangt. Bei Bedarf wird in den Losen ein Notrufmodul gemietet, die Personenbefreiung, die Unterweisung zum Aufzugswärter, die Lieferung eines Anlagenbuches und werden Störungsbeseitigungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
Neben der Wartung ist die DGUV-Prüfung für alle Anlagen vorzunehmen, entsprechend dem letzten Prüftermin.
Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen.
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Für die Leistungserbringung im Los 4 ist mindestens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG ( sog. Ü2SabSchutz) sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen. Ein Zugang auf die Liegenschaft ohne diese Sicherheitsüberprüfung ist nicht möglich. Die Sicherheitsüberprüfung kann durch die Auftraggeberin (AG) nach Zuschlag erfolgen, falls sich das Unternehmen noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befindet. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein.
Zutrittsbedingungen sind auch in Einzelfällen auf Liegenschaften der Lose 1 und 2 festgelegt. Nähere Erläuterungen sind Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages - zu entnehmen.
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Grundlage für die Kalkulation und Leistungserbringung sind die Angaben in der "Bestandsliste mit Preisblatt" (Anlage B-02) und die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und weiteren Anlagen.
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen
Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel
Molzbacher Str. 35, 36088 Hünfeld
Langemarkstraße 41, 37269 Eschwege
Große Allee 5-9, 34454 Bad Arolsen
Rotenburg an der Fulda, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert
4) Störungsbeseitigung
5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 17 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 2 Personen-/Lastenaufzüge, 4 Lastenaufzüge, 2 Kleingüteraufzüge und eine Scherenhubbühne.
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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen
c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu 3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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zu 4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist der Angebotspreis.
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen und Rheinland-Pfalz
Arndtstr. 21, 60325 Frankfurt am Main
Heinrichstr. 243, 64287 Darmstadt
Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt
Elly-Beinhornstr. 2, 65760 Eschborn
Homburger Landstr. 375, 60433 Frankfurt am Main
Neustadt 24, 56068 Koblenz
Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
Roonstraße 13, 56068 Koblenz
Julius-Wegeler-Straße 7-9, 56068 Koblenz
Rizzastraße 8, 56068 Koblenz
Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt
Rheinallee 23/24, 56154 Boppard
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert
4) Störungsbeseitigung
5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 22 Förderanlagen: 12 Personenaufzüge, 1 Personen-/Lastenaufzüge, 1 Behinderten-/Lastenaufzug, 1 Lastenaufzug, 3 Hebebühnen, 4 Treppenlifte.
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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen
c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu 3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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zu 4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist der Angebotspreis.
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Rheinland-Pfalz und Saarbrücken
Rheinallee 23/24, 56154 Boppard
Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken
Johanniterufer 1-3, 54290 Trier
Bismarckstraße 131/133, 66121 Saarbrücken
Dasbachstraße 15b, 54292 Trier
Dasbachstraße 15, 54292 Trier
Geilweilerhof, 76833 Siebeldingen
Adam-Müller-Straße 48, 66954 Pirmasens
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert
4) Störungsbeseitigung
5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 17 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 4 Lastenaufzüge, 1 Kleinlastenaufzug, 1 Kleingüteraufzug, 1 Küchenaufzug, 2 Treppenlifte.
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zu1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen
c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu 3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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zu 4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist der Angebotspreis.
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen (Wiesbaden)
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert
4) Störungsbeseitigung
5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 20 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 3 Personen-/Lastenaufzüge, 2 Lastenaufzüge, 2 Kleingüteraufzüge, 2 Scherenhubbühnen, 1 Feuerwehr-/Lastenaufzug, 2 Paternoster.
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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen
c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu 3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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zu 4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist der Angebotspreis.
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen und Rheinland-Pfalz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Rheinland-Pfalz und Saarbrücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen (Wiesbaden)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02 je Los)
- Formblatt Preisgleitklausel (Anlage B-08 je Los)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage A-04), nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), falls zutreffend
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage des Nachweises der Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4“ oder einer gleichwertigen Qualifikation oder der Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) für das eingesetzte Personal
- Vorlage des Nachweises der Qualifikation für Aufzugsanlagen für das eingesetzte Personal gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig
- Vorlage des Nachweises der Zertifizierung des wartenden Unternehmens als Wartungsfirma nach DIN EN 13015
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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben der Änderungen und Ergänzungen in der Bestandsliste mit Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Die Preisgleitklausel (Anlage B-08 je Los) muss vollständig ausgefüllt vorliegen, soweit kein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten wird.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.04.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland