ESTW-A Großlehna, Hp Kötzschau, Anpassung Schaltplan Signal 1450 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60658
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A Großlehna, Hp Kötzschau, Anpassung Schaltplan Signal 1450
Anpassung Schaltplan Signal 1450
1
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV).Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. („wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums“. Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW-A Großlehna, Hp Kötzschau, Anpassung Schaltplan Signal 1450
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.