Tischlerarbeiten und Möblierungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.chabadberlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten und Möblierungen
Auf dem Gelände Pears Jüdischen Campus wird ein Neubau der Jüdischen Traditionsschule in der Westfälischen Straße errichtet. Der dabei entstehende Gebäudekomplex besteht aus einem Schulgebäude mit angeschlossener Sport- bzw. Mehrzweckhalle und einer Kindertagesstätte. Die jeweiligen Gebäudeteile sollen nunmehr mit entsprechenden Möblierungen und Geräten ausgestattet werden, um die jeweiligen Gebäude bestimmungsgemäß in Betrieb zu nehmen.
Tischlerarbeiten und Möblierungen Sporthalle
Chabad Lubawitsch Berlin e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, jüdisches Leben in Berlin zu ermöglichen und zu fördern. Hierzu betreibt Chabad Lubawitsch Berlin e.V. eine Vielzahl von Einrichtungen zur kulturellen, religiösen und schulischen Betreuung nach jüdischer Tradition. Im Zuge dieser Aktivitäten ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Pears Jüdischen Campus eine Jüdische Traditionsschule zu gründen, in denen Kindern und Jugendlichen sämtlicher Konfessionen und Glaubensrichtungen einander begegnen, aufblühen, lernen und heranwachsen können. Die derzeit erfolgende Planung und Errichtung der Kindertagesstätte sowie des Schulgebäudes mit angeschlossener Sporthalle soll mit der für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Möblierung des Gebäudekomplexes weitgehend abgeschlossen werden. Dementsprechend werden mit der vorliegenden Ausschreibung am Standort der neu entstehenden Bildungs- und Erziehungseinrichtung in der Westfälischen Straße in Berlin-Wilmersdorf Tischlerarbeiten und Möblierungen benötigt, die nach Losen aufgeteilt jeweils für das Schulgebäude, die Kita und die Sporthalle beauftragt werden sollen. Bei der Inneneinrichtung der Gebäude fallen folgende unterschiedliche Aufgaben an: Tischlerarbeiten für feste Einbauten von Geräten und Möbeln im Baukörper,• Lieferung und Zusammenbau von losen Möbeln,• Ergänzende Tischlerarbeiten und lose Möbel. Der Leistungsbeginn ist für Oktober 2022 geplant. Der genaue Zeitplan kann allerdings noch nicht abschließend vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
6 / 6
2. nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.