Vertrag über eine Vollstromlieferung für alle Abnahmestellen der Universitäten sowie Hochschulen als sonstige Einrichtungen des Landes Berlin, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/web/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://david.berlin/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über eine Vollstromlieferung für alle Abnahmestellen der Universitäten sowie Hochschulen als sonstige Einrichtungen des Landes Berlin, deren Träger das Land Berlin bevollmächtigt haben
Stromlieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren (2023 und 2024).
Der durch die Lieferanten realisierbare Beschaffungsprozess wird Gegenstand der Verhandlungen.
Die Bindefrist der Angebote wird auf 1 Tag verkürzt.
Berlin
Stromlieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren (2023 und 2024).
Versorgung mit elektrischer Energie für die Lieferjahre 2023 und 2024 an
- ca. 80 RLM-Stromabnahmestellen mit einem Bedarf von ca. 148 GWh/a
- ca. 190 SLP-Stromabnahmestellen mit einem jährlichen Bedarf von ca. 2 GWh/a.
Die 1/4h-Lastgangwerte sowie die 1/4h-Standardlastprofile über 1 Jahr werden elektronisch mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Stromnetz Berlin GmbH, der Energienetze Berlin GmbH und der E.DIS Netz GmbH.
Vom Bieter ist die Lieferung von 100% Ökostrom aus Bestandsanlagen als ökologische Anforderung einzuhalten.
Der durch die Lieferanten realisierbare Beschaffungsprozess wird Gegenstand der Verhandlungen.
Die Bindefrist der Angebote wird auf 1 Tag verkürzt.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/