Lieferung von Cladding Rohren für Überhitzer
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Cladding Rohren für Überhitzer
Fertigung und Lieferung von:
- 840 Kesselrohre mit Inconel Cladding 625 mit einer Schichtdicke von ≥2,0mm ausgeführt
- 525 Rohrklammern nach Zeichnung in 1.4876 / Alloy 800
MHKW Ruhleben, Freiheit 24/25, 13597 Berlin
Lieferung Cladding Rohren und Klammern für Überhitzer zum MHKW Ruhleben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters
ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
Nachweis ausreichender Leistungskapazität (Teil A, Anlage A2);
Vorlage eines Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 ff. oder gleichwertig;
Nachweis über Sicherheits-Managementsystem SCC;
Nachweis über Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN EN 1090-1 und DIN EN 1090-2 EXC4 bzw. nach „alter“ DIN 18800-7:2008-11 Klasse E (spätestens nach Ablauf der Koexistenzphase ist eine Zulassung nach DIN EN 1090-1 -2 EXC4 nachzuweisen);
Nachweis über Zulassung f. Schweißarbeiten nach AD2000/HP0 mit Qualitätsanforderung DIN EN ISO 3834-2;
Schweißer-Prüfbescheinigungen nach DIN EN 287-1:2011-11; EN ISO 9606-4 und EN ISO 9606-1(ein Teil der Schweißer muss über Prüfbescheinigungen für nichtrostende superaustenitische Nickel-Chrom-Molybdän-Kupfer-Stähle wie 1.4539 und 1.4529 verfügen);
Nachweis über Verfahrens- und Schweißerprüfungen nach TRD 201 (Anlagen) oder nach AD-HP 2/1, und nach mitgeltenden Bestandteilen des gültigen Regelwerks (z.B. VdTÜV-Merkblätter 451-68/1 und 1156 10.79, 1166 12.2001), sowie nach Druckgeräterichtlinie DIN EN 12952 und DIN EN ISO 15614. Dies gilt auch für eingesetzte teil- bzw. vollmechanisierte bzw. automatisierte Schweißverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im Lieferantenportal der BSR. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.