Software "Geodätische Berechnungen" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software "Geodätische Berechnungen"
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, eine Anwendung zur Verarbeitung vermessungstechnischer Daten zu beschaffen. Dabei sollen sowohl bestehenden Datensätze als auch Vermessungsdaten, die durch unterschiedliches Messinstrumentarium erfasst wurden, in vereinheitlichen Prozessen ausgewertet und für die anschließenden Verfahrensschritte vorbereitet werden. Die Anwendung stellt damit ein Werkzeug dar, um Datengrundlagen für die Bereiche Planung, Bau und Unterhalt zu generieren.
Näher Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das vorliegende Projekt ist als Teilprojekt des Aufbaus einer unternehmensweit einheitlichen Softwarestruktur im Bereich der Vermessung zu sehen.
Die Software soll in den Niederlassungen, Außenstellen und der Zentrale zur Verfügung stehen, um ein einheitliches Vorgehen bei der der Abwicklung der Planungs- und Bauprozesse und dem Aufbau einer homogenisierten Datenhaltung gewährleisten zu können. Damit findet sie Anwendung in Vermessungsprojekten sowohl mit Eigenleistungsanteil als auch mit Fremdleistungen.
Näher Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht auf Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit. Zweimalig steht ihr die Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate zu. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis es Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
o für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadenfall einfach maximiert pro Jahr.
o für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadenfall einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
4.1.: Eigenerklärung im Rahmen der Russlandsanktionen.
4.2.: Liste der (ggf. anonymisierten) Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit (Hinweis: sofern ein Auftraggeber nicht genannt werden darf, ist ausnahmsweise eine sachlich einschlägige Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung des Auftraggebers zulässig, z. B. "privater Auftraggeber, börsennotiert, Konsumgüterindustrie". Die Vergabestelle geht allerdings davon aus, dass Unternehmen nicht dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO unterliegen und daher genannt werden dürfen; vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
- Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist
- Leistungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]