Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34711200 Unbemannte Luftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer mit einem Greifarm bzw. mit einer Absetzvorrichtung ausgestatteten Drohne.

Im Rahmen des Projekts UT 7044 „Digitalisierte flugmobile Netzdatenerfassung mit automatisierten Drohnen“ (im Folgenden: DNeD) untersucht die HSU den möglichen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen (UAS) für Inspektionsaufgaben. Die HSU erforscht insbesondere, wie sich mit einem 2 bis 3 kg schweren Messsystem und mit Greifarmen ausgestatteten Drohnen elektrische Größen auf einer Freileitung messen lassen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer mit einem Greifarm bzw. mit einer Absetzvorrichtung ausgestatteten Drohne für das Forschungsprojekt DNeD mit folgenden Anforderungen:

• Drohne, die für den Betrieb in elektrischen Störfeldern geeignet ist.

• Drohne mit mindestens 6 Rotoren für Ausfallsicherheit.

• Absetzvorrichtung, um einen Sensor auf einer Frei- oder Rohrbauleitung abzusetzen.

• Absetzvorrichtung, die ein automatisiertes Absetzen und Aufnehmen des Sensors ermöglicht.

• Absetzvorrichtung, die automatisiert Positionierungsfehler der Drohne ausgleicht und eine Positioniergenauigkeit des Sensors von +/- 2cm ermöglicht.

• Traglast: 2 - 3 kg.

• Zentrale Flugsteuerung zum Betrieb der Drohne und Absetzvorrichtung mit allen forschungsrelevanten Schnittstellen, insbesondere ROS/ROS2.

• Automatisierter Betrieb der Drohne mit Blick auf Kommunikation, Kollisionsvermeidung und Eingriffsmöglichkeit für den Operateur.

• Vollständiger Zugriff auf die Algorithmen zur Ansteuerung der Drohne und der Vorrichtung, um eine Integration in das Regelungskonzept des Gesamtsystems sicherzustellen.

• Drahtlose Kommunikation zwischen dem fliegenden System und der Bodenstation über eine zentrale Steuerungseinheit.

Der Auftragnehmer muss das System aus Drohne und Absetzvorrichtung spätestens bis zum 31.03.2023 liefern, damit die HSU den Projektplan einhält, die elektromagnetische Verträglichkeit des Drohnensystems untersuchen und die Projektziele erreichen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die HSU darf für die Lieferung des Drohnensystems ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Emqopter GmbH (Emqopter) durchführen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV liegen vor. Die Anforderungen der HSU an die Leistung kann nur Emqopter erfüllen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Emqopter ist der einzige Anbieter, der bis zum 31.03.2023 ein Drohnensystem liefern kann, das insbesondere die Anforderungen an die Rotorenzahl der Drohne, die Positionierungsgenauigkeit, die drahtlose Kommunikation zwischen der Drohne und der Bodenstation sowie die offenen Algorithmen erfüllt.

Zu den Vorgaben der HSU besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Die HSU ist zwingend darauf angewiesen, dass das Drohnensystem sämtliche Anforderungen erfüllt und der Auftragnehmer es bis spätestens zum 31.03.2023 liefert. Zudem kommt auch nicht Betracht, dass die HSU die Drohne und die Absetzvorrichtung getrennt beschafft und zu einem Gesamtsystem zusammenfügt. Das würde erhebliche Kompatibilitäts- und Schnittstellenrisiken bergen und keine einheitliche zentrale Steuerungseinheit ermöglichen.

Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Die technischen Anforderungen beruhen auf sachlichen Gründen. Die HSU hat die Anforderungen nicht aufgestellt, um bestimmte Wirtschaftsteilnehmer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die HSU hat mit der Entscheidung, den Drohneneinsatz zur Messung von Leitungsnetzen zu erforschen und zu erproben sowie aufgrund dieser Ziele die technischen Anforderungen vorzugeben, die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands ist sachlich gerechtfertigt. Die HSU hat sich willkürfrei zu einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Emqopter entschieden. Die HSU diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer nicht, wenn sie die beschriebenen Anforderungen an das Gesamtsystem bzw. an die Drohne und die Absetzvorrichtung aufstellt. Jede von der HSU gestellte Anforderung an die Absetzvorrichtung und die Drohne hat den Projekterfolg im Blick. Ebenfalls unabdingbar ist, dass die Algorithmen offen sind und die HSU diese an den Projektfortschritt anpassen und weiterentwickeln kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 123-349791
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022