Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer mit einem Greifarm bzw. mit einer Absetzvorrichtung ausgestatteten Drohne.
Im Rahmen des Projekts UT 7044 „Digitalisierte flugmobile Netzdatenerfassung mit automatisierten Drohnen“ (im Folgenden: DNeD) untersucht die HSU den möglichen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen (UAS) für Inspektionsaufgaben. Die HSU erforscht insbesondere, wie sich mit einem 2 bis 3 kg schweren Messsystem und mit Greifarmen ausgestatteten Drohnen elektrische Größen auf einer Freileitung messen lassen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer mit einem Greifarm bzw. mit einer Absetzvorrichtung ausgestatteten Drohne für das Forschungsprojekt DNeD mit folgenden Anforderungen:
• Drohne, die für den Betrieb in elektrischen Störfeldern geeignet ist.
• Drohne mit mindestens 6 Rotoren für Ausfallsicherheit.
• Absetzvorrichtung, um einen Sensor auf einer Frei- oder Rohrbauleitung abzusetzen.
• Absetzvorrichtung, die ein automatisiertes Absetzen und Aufnehmen des Sensors ermöglicht.
• Absetzvorrichtung, die automatisiert Positionierungsfehler der Drohne ausgleicht und eine Positioniergenauigkeit des Sensors von +/- 2cm ermöglicht.
• Traglast: 2 - 3 kg.
• Zentrale Flugsteuerung zum Betrieb der Drohne und Absetzvorrichtung mit allen forschungsrelevanten Schnittstellen, insbesondere ROS/ROS2.
• Automatisierter Betrieb der Drohne mit Blick auf Kommunikation, Kollisionsvermeidung und Eingriffsmöglichkeit für den Operateur.
• Vollständiger Zugriff auf die Algorithmen zur Ansteuerung der Drohne und der Vorrichtung, um eine Integration in das Regelungskonzept des Gesamtsystems sicherzustellen.
• Drahtlose Kommunikation zwischen dem fliegenden System und der Bodenstation über eine zentrale Steuerungseinheit.
Der Auftragnehmer muss das System aus Drohne und Absetzvorrichtung spätestens bis zum 31.03.2023 liefern, damit die HSU den Projektplan einhält, die elektromagnetische Verträglichkeit des Drohnensystems untersuchen und die Projektziele erreichen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die HSU darf für die Lieferung des Drohnensystems ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Emqopter GmbH (Emqopter) durchführen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV liegen vor. Die Anforderungen der HSU an die Leistung kann nur Emqopter erfüllen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Emqopter ist der einzige Anbieter, der bis zum 31.03.2023 ein Drohnensystem liefern kann, das insbesondere die Anforderungen an die Rotorenzahl der Drohne, die Positionierungsgenauigkeit, die drahtlose Kommunikation zwischen der Drohne und der Bodenstation sowie die offenen Algorithmen erfüllt.
Zu den Vorgaben der HSU besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Die HSU ist zwingend darauf angewiesen, dass das Drohnensystem sämtliche Anforderungen erfüllt und der Auftragnehmer es bis spätestens zum 31.03.2023 liefert. Zudem kommt auch nicht Betracht, dass die HSU die Drohne und die Absetzvorrichtung getrennt beschafft und zu einem Gesamtsystem zusammenfügt. Das würde erhebliche Kompatibilitäts- und Schnittstellenrisiken bergen und keine einheitliche zentrale Steuerungseinheit ermöglichen.
Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Die technischen Anforderungen beruhen auf sachlichen Gründen. Die HSU hat die Anforderungen nicht aufgestellt, um bestimmte Wirtschaftsteilnehmer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die HSU hat mit der Entscheidung, den Drohneneinsatz zur Messung von Leitungsnetzen zu erforschen und zu erproben sowie aufgrund dieser Ziele die technischen Anforderungen vorzugeben, die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands ist sachlich gerechtfertigt. Die HSU hat sich willkürfrei zu einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Emqopter entschieden. Die HSU diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer nicht, wenn sie die beschriebenen Anforderungen an das Gesamtsystem bzw. an die Drohne und die Absetzvorrichtung aufstellt. Jede von der HSU gestellte Anforderung an die Absetzvorrichtung und die Drohne hat den Projekterfolg im Blick. Ebenfalls unabdingbar ist, dass die Algorithmen offen sind und die HSU diese an den Projektfortschritt anpassen und weiterentwickeln kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Drohne mit Greifarm zur automatisierten Netzdatenerfassung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.