Beschaffung einer Antivirensoftware

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zuwendungsempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer Antivirensoftware

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48761000 Antivirensoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll die auf den Servern der Auftraggeberin eingesetzte Antivirenlösung erneuert werden. Aus internen Gründen der Auftraggeberin wird auf das Produkt „VMware vSphere Workload Security Advanced“ zurückgegriffen. Die Anzahl der benötigten CPU-Lizenzen für die Server beträgt 850 Stück. Zusätzlich zu den zu überlassenden Lizenzen wird für die Installation und Konfiguration des Produktes Unterstützung durch VMware beauftragt um die Anwendung schnellstmöglich auf allen Servern auszurollen. Diese Unterstützungsleistungen werden bei der Herstellerfirma VMware durch sogenannte Consulting & Learning Credits gekauft.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72600000 Computerunterstützung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll die auf den Servern der Auftraggeberin eingesetzte Antivirenlösung erneuert werden. Aus internen Gründen der Auftraggeberin wird auf das Produkt „VMware vSphere Workload Security Advanced“ zurückgegriffen. Die Anzahl der benötigten CPU-Lizenzen für die Server beträgt 850 Stück. Zusätzlich zu den zu überlassenden Lizenzen wird für die Installation und Konfiguration des Produktes Unterstützung durch VMware beauftragt um die Anwendung schnellstmöglich auf allen Servern auszurollen. Diese Unterstützungsleistungen werden bei der Herstellerfirma VMware durch sogenannte Consulting & Learning Credits gekauft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Der Auftraggeber ist jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhaustrukturfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die von der Auftraggeberin bis zuletzt eingesetzte Antivirensoftware des Softwareherstellers Kaspersky sollte nach Überfall Russlands auf die Ukraine und die folgenden deutschen und europäischen Sanktionen in kritischer Infrastruktur nicht weiter eingesetzt werden. Hier waren Manipulations- und Angriffsmöglichkeiten seitens der russischen Regierung gegeben. Die Auftraggeberin musste daher schnellstmöglich eine andere Softwarelösung finden und installieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer Antivirensoftware

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Der Auftraggeber ist jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhaustrukturfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i. S. d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i. S. d. GWB eröffnet wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022