Übernahme und Verwertung von Altpapier PPK aus privaten Haushaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier PPK aus privaten Haushaltungen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK an den vom AN genannten Annahmestellen. Der Wertstoff (AVV 20 01 01) ist vom AN so aufzubereiten, dass ein höchstmöglicher Anteil der gewonnenen Fraktionen verwertet werden kann.
Hamburg Mitte - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg Ost - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg Nord - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg Süd - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg Süd-Ost - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg West - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg Ost DC - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Hamburg West DC - Übernahme und Verwertung von PPK
Übernahme und Verwertung der durch die SRH oder durch von ihr beauftragte Dritte angelieferten PPK (AVV 20 01 01) an den vom AN genannten Annahmestellen.
mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur
Tariftreue nach § 3 HmbVgG
2. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
3. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von
Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
1. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu
gewähren.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in
seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder
vergleichbar)
2. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagement-
system z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
3. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz)
sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
5. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
6. Formblatt Erklärung zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
7. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestellen (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG,
AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im
Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
zu 1. Wenn vorhanden, bitte einreichen
zu 2. Wenn vorhanden, bitte einreichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für PPK inkl. Verwertungs- / Beseitigungswege der
entstandenen Fraktionen
- Zusicherung, dass bis zu 85% der Vermarktungsmenge in nach wme-fact zertifizierten
Verwertungswegen gegeben werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland