Unterbringung gefährlicher Hunde, V0530/2022, Ordnungsamt Referenznummer der Bekanntmachung: V0530/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung gefährlicher Hunde, V0530/2022, Ordnungsamt
Das Ordnungsamt Bremen als Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) ist als Ortspolizeibehörde der Stadtgemeinde Bremen für die Sicherstellung und Unterbringung gefährlicher Hunde im Stadtgebiet zuständig.
Aus tierschutzrechtlichen Erwägungen kommen nur Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) in Betracht, die für die Unterkunft der Tiere eine sichere, artgerechte Unterbringung in Bremen oder maximal in 60 Kilometer Entfernung zur Stadtgrenze der Stadtgemeinde Bremen gewähr-leisten.
Bremen
Das Ordnungsamt Bremen als Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) ist als Ortspolizeibehörde der Stadtgemeinde Bremen für die Sicherstellung und Unterbringung gefährlicher Hunde im Stadtgebiet zuständig.
Aus tierschutzrechtlichen Erwägungen kommen nur Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) in Betracht, die für die Unterkunft der Tiere eine sichere, artgerechte Unterbringung in Bremen oder maximal in 60 Kilometer Entfernung zur Stadtgrenze der Stadtgemeinde Bremen gewährleisten.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ein Jahr, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei Jahre durch die Auftraggeberin, längstens bis zum 30.11.2027, soweit der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird oder aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erfor-derlich, dass Sie die Anlage 1 Eigenerklärungen zur Eignung, sowie -falls zutreffend-, die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
a. Eigenerklärung, zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
c. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
d. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister
e. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
f. Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erfor-derlich, dass Sie die Anlage 1 Eigenerklärungen zur Eignung, sowie -falls zutreffend-, die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 Eigenerklärungen zur Eignung, sowie -falls zutreffend-, die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
g. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
h. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung ver-fügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden
oder
Ich/Wir im Auftragsfall eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abschließen werden, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadens-fall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
i. Eigenerklärung, dass ich/wir über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung über die Deckungssumme, die zum Führen eines Tierheimes berechtigt.
j. Eigenerklärung "Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation".
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 Eigenerklärungen zur Eignung, sowie -falls zutreffend-, die entspre-chenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
k. Eigenerklärung, dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) die drei angegebe-nen Referenzen mit der zu vergebenen Leistung "Unterbringung gefährlicher Hunde" vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart.
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- die Unterbringung von gefährlichen Hunden (nach § 1 Abs. 1 Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (Brem.HundHG)) nachweisen
- die Unterbringung von mind. 10 gefährlichen Hunden gleichzeitig nachweisen
m. Eigenerklärung, ich/wir im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Tierheimen nach § 11 Tierschutz-gesetz bin/sind. Die Erlaubnis ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 ge-nannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unver-züglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Ange-bote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.