Veranstaltungen für Unternehmerinnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-D-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungen für Unternehmerinnen
Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres 2023 sowie die Veranstaltungsreihe Berliner Unternehmerinnen-Akademie 2023/2024 mit sieben Terminen.
Zu erbringende Leistungen: Gesamte Organisation der Veranstaltungen und des Wettbewerbs. Bezogen auf den Gesamtwert sind davon maximal 183.500 € in 2023 und 100.000 € in 2024 zu verausgaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente: Eigenerklärung zur Eignung - Wirt-124 EU (Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE- wird akzeptiert) gemäß §§ 123-124 GWB. Wenn im Rahmen des Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss auch für diese die Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorlegen.
Mindestumsatz von 400.000 € p.a., nachzuweisen durch die Bilanz der letzten zwei Geschäftsjahre oder eine Eigenerklärung. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Bilanz der letzten zwei Geschäftsjahre oder eine Eigenerklärung vorlegen. Bietergemeinschaften können den Mindestumsatz gemeinsam erbringen.
Eignungskriterien:
1. Projekterfahrung. Dafür sollen mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen aus den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Als Beleg wird folgendes angefordert:
• Leistungsgegenstand,
• Leistungszeitraum,
• Angabe Auftraggeber (mindestens ein öffentlicher Auftraggeber)
• Teilnehmerzahl (mindestens eine Veranstaltung mit über 200 Teilnehmenden)
• Auftragswert (mindestens eine mit einem Wert über 100.000 € netto)
Bietergemeinschaften können die Referenzen gemeinsam erbringen.
Jeweils von jedem Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft:
* Eigenerklärung zur Eignung unter Verwendung des Formulars Wirt-124
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141 (Formular in Angebotsphase)
* Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung des Formulars Wirt-2140.1
* Beachtung Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
Nachweis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland