Erstellung und Betrieb einer Datenmanagement-Plattform für gewerbliche Mietfahrzeugflotten in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IV-A1-NM2-002-EU-OV-DL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/158867
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung und Betrieb einer Datenmanagement-Plattform für gewerbliche Mietfahrzeugflotten in Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IV-A1-NM2-002-EU-OV-DL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung und Betrieb Datenmanagement-Plattform

- Regulierung und Monitoring von Mobilitätsdaten

- Analyse und Evaluation von Mobilitätsdaten

- Weiterentwicklung von Meldefunktionen

- Einrichtung und Betreuung von Schnittstellen

- Betreuung der Anwendung und Anwender:innen

- Auswertung und Verfassung von Berichten

- Erarbeitung von Entwicklungsoptionen inkl. Dialogprozess mit Dritten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211300 Computerplattformen
48610000 Datenbanksysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Anzahl stationsungebundener Mietfahrzeugangebote (sog. Freefloater) in Berlin hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Diese (neuen) Mobilitätsangebote – zur Miete im öffentlichen Straßenraum angebotene Elektro-kleinstfahrzeuge, Fahrräder, (E-)Lastenräder, E-Mopeds, E-Roller oder (E-)Autos und weitere – können bei entsprechender Ausgestaltung grundsätzlich einen positiven Beitrag im Hinblick auf die erforderliche Mobilitätswende leisten. Dies allerdings nur dann, wenn durch sie andere, im Sinne der Mobilitätswende unerwünschte Verkehre und zusätzliche Umweltbelastungen durch Kraftfahrzeuge vermieden werden können.

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Zu denken ist hier insbesondere an eine spürbare Reduktion von Nutzung und Besitz privater Kraftfahrzeuge zum Beispiel dadurch, dass die Angebote im Sinne einer effizienten, geteilten und gemeinsamen Mobilität im Verbund mit dem ÖPNV zu einer Verlagerung von Verkehren zu Gunsten des Umweltverbundes führen.

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Demgegenüber stehen die durch stark wachsende Anzahl angebotener Fahrzeuge neu entstehenden Probleme oder negativen Effekte. Dies sind mit Blick auf Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrräder zum einen Konflikte in Folge des andere Verkehrsteilnehmende behindernden – in der Praxis häufig auch regelwidrigen – Abstellens auf Gehwegen. Zum anderen entstehen durch die Angebote neue Verkehre, oder die Nutzung steht in Konkurrenz zu ÖPNV, zu Fuß gehen oder Nutzung des eigenen Fahrrads. Letzteres Risiko besteht insbesondere deshalb, weil zu beobachten ist, dass die Angebote vor allem in den bereits sehr gut vom ÖPNV versorgten Gebieten innerhalb des S-Bahnrings eine hohe Dichte aufweisen.

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Das Land Berlin will mit klaren und verbindlichen Regeln für diese Angebote einen Rahmen schaffen, in dem sich das innovative Potential dieser Angebote verträglich und unter Berücksichtigung aller Straßennutzungen und -nutzenden in das Verkehrsgeschehen integriert bestmöglich entfalten kann und die unerwünschten Konflikte und verkehrlichen Effekte vermieden werden. Durch eine entsprechende Änderung des Berliner Straßengesetzes (Einführung des neuen § 11 a BerlStrG), die am 01.09.2022 in Kraft tritt, wird ein Rechtsrahmen für die Regulierung des gewerblichen Anbietens von solchen Mietfahrzeugen geschaffen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können, einschließlich des Anbietens von Carsharing-Fahrzeugen. Als Sondernutzung bedürfen diese dann einer straßenrechtlichen Erlaubnis, die mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. So werden Anforderungen für einen stadtverträglichen Betrieb der stationslosen Angebote rechtlich festgelegt.

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Eine zentrale Voraussetzung für Umsetzung und Kontrolle der Anforderungen und kontinuierlicher Evaluation der Zielerreichung bildet eine Datenmanagement-Plattform, die es erlaubt, Standort- und Nutzungsdaten der Anbieter regelmäßig auszuwerten. Nur so können die Anforderungen passgenau ausgestaltet und damit eine zielgerichtete Steuerung der Angebote erreicht werden. Über die Sondernutzungserlaubnis sollen die Anbieter zur Bereitstellung der Daten verpflichtet werden. Erst mithilfe der Nutzungsdaten in einer solchen Plattform (Dashboard) werden Weiterentwicklung und Überwachung der Anforderungen sachgerecht möglich.

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Darüber hinaus soll die Datenplattform künftig für die Umsetzung von Abstellbeschränkungen und anderen räumlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote genutzt werden.

Den Anbietern können diese Informationen zeitgleich über die Plattform übermittelt werden. Die Einhaltung der Regelungen kann in Echtzeit über die Plattform verfolgt und Auswertungen über bestimmte Zeitabschnitte erstellt werden. Eine genaue Evaluierung einzelner Angebote und Anbieter soll damit möglich sein, wie Fahrzeugzahlen, Anzahl Mietvorgänge, räumliche Verteilung der Fahrzeuge, räumliche und zeitliche Verteilung der Start- und Zielpunkte, Mietdauer und Entfernungen zwischen Start- und Zielpunkten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium 1 Nutzerfreundlichkeit (Teststellung) / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium 2 Konzeptioneller Zugang (Konzept) / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium 3 Weiterentwicklungskonzept (Teststellung + Konzept) / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 1 Preis gesamte Anwendung, alle Ausbaustufen, 40 User / Gewichtung: 19 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 2 Preis Spezifikation, Konfiguration, Pilotsystem, Installation, Qualifikation / Gewichtung: 14 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 3 Wartung und Instandhaltung inkl. lfd. Lizenzkosten für 40 User / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 4 Regiestundensatz für Arbeitspaket 4 / Gewichtung: 2 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 26
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer Maximaldauer der Vertragslaufzeit von insgesamt 48 Monate vor.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Teilangebote sind nicht zugelassen. Bei der spezifischen Leistung wird bei Aufteilung in Teillose von einem massiven Qualitätsverlust ausgegangen. Darüber hinaus würde dies Mehraufwand für zusätzliche Abstimmungen und Informationsverlust bei der Leistungserbringung mit sich bringen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden

— Gewerbeanmeldung

— Auszug aus Handelsregister, wenn zutreffend

Details siehe Auftragsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung,

— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren

Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten

a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG)

c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

d) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

— dass nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen

— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG))

– Angaben über die Anzahl der derzeit beschäftigten Mitarbeiter. Als Mitarbeiter gelten neben den

geschäftsführenden Organen (Geschäftsführer, Vorstände etc.) Beschäftigte mit aufrechtem Dienstverhältnis (Arbeiter und Angestellte), freie Beschäftigte oder Ähnliches

– Angaben über die Jahresumsätze der letzten drei Jahre

Details siehe Auftragsunterlagen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestumsatz -

Der Bieter muss einen jährlichen spartenspezifischen Mindestumsatz (Honorare) von 300.000,00 € netto nachweisen für vergleichbare Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung pro Jahr über den Zeitraum der letzten 24 Monate, zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt / Monat der Einleitung des Vergabeverfahrens. Nicht berücksichtigt werden Durchlaufkosten aller Art wie Drittkosten etc.

- Kapazität -

Die aktuelle Anzahl an beschäftigten Mitarbeitenden, die sich für die Beratungsleistungen des gesamten Leistungsgegenstands qualifizieren, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Summe mindestens 5 sein.

Gesamtanzahl der angestellten Einzelpersonen in den letzten 36 Monaten (zurückgerechnet ab Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens / Versendung der EU-weiten Bekanntmachung) mit spezifischen Qualifikationen für das erforderliche Auftragsspektrum: 5 Personen. Mindestens 3 Personen davon müssen als Schlüsselpersonen folgende Funktionen abdecken: Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und technische:r Mitarbeitende:r.

- Mindestreferenzprojekte -

Darstellung von 2 Referenzprojekten, wobei der Betreuungszeitraum beim jeweiligen Referenzprojekt die letzten 2 Jahre (2020-2022) betroffen haben muss. Alle Angaben sind mit den verbindlichen Ausführungen darzustellen bzw. zu erfassen. Die Referenzprojekte dürfen auch laufende Projekte sein, die eine Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten aufweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen

— Erklärung, dass der Bewerber die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1 Mio. EUR Deckungssumme p.a. Es ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die den Umfang der Beratungsleistung inhaltlich abdeckt) über 1.000.000,00 € erforderlich. Siehe dazu Formblatt 2B. Bei Bietergemeinschaften sind die Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammenzuzählen. Bei Einsatz eines substituierenden Nachunternehmers (siehe Formblatt 6 - Datei Angebot und Formblätter), und bei Bestätigung der solidarischen Haftung des Nachunternehmers gilt die kumulierte Versicherungssumme.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 15:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Des Weiteren werden Preise aus den Angeboten nicht bekannt gegeben, da dies Geschäftsinteressen der Bieter beinträchtigen kann. Nur die Gesamtpunktzahl des erfolgreichen Angebots wird im Sinne der Transparenz bekannt gegeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3) Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).

Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten, ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.

Schlusstermin für Anfragen: 12.09.2022, 15:00 Uhr

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Zu II.1.5) Geschätzter Auftragswert

Der geschätzte Auftragswert wurde vom Auftraggeber vor Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 VgV sachkundig ermittelt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens, hier Absendung der Bekanntmachung. Grundlage für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes ist der Netto-Gesamtwert, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen sein wird. Bei dieser Berechnung wurde der geschätzte Gesamtwert aller zum Vorhaben gehörenden Leistungen einschließlich etwaiger Vertragserweiterungen, die in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen sind, berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der geschätzten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.

Der Auftraggeber hat eigene Schätzungen vorgenommen und geht derzeit von einem jährlichen Auftragswert von rund EUR 150 000 € netto aus.

Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die maximale Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung (unter Berücksichtigung aller in Aussicht gestellter Leistungen) darf sich auf maximal 48 Monate belaufen.

In diesem Auftragswert sind die unter Punkt 2.8 der Verfahrensbedingungen angeführten Bereiche noch nicht erfasst, da diese zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Verhandlung werden dürfen und deren Umfang noch nicht bekannt ist. Die Zulässigkeit solcher Erweiterungen ist bereits durch § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV gedeckt. Bezüglich des Umfanges wird eine Einschränkung vorgenommen. Derartige Erweiterungen sind keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne des § 132 GWB, weil sie im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV als zulässig angesehen werden und bereits zum jetzigen Zeitpunkt angegeben wird, dass der Umfang solcher Änderungen bis + 30% des gesamten geschätzten Auftragswertes (somit jährlich und für max. 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung) betragen darf.

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Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022