Wartung und Weiterentwicklung der CRM-DB-Anwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 202260
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Weiterentwicklung der CRM-DB-Anwendungen
Gesucht wird ein Dienstleister für die Wartung und Weiterentwicklung von C#.NET-Anwendungen.
Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
Die FES entwickelt und nutzt ein selbstentwickeltes CRM-System auf Basis einer Oracle-Datenbank. Dieses CRM-System umfasst mehrerer Anwendungen, durch welche grundlegende Anforderungen aller Arbeitsbereiche der FES abgedeckt werden. Allen Anwendungen gemein ist der Zugriff auf einen gemeinsamen Pool von ca. 1.800.000 Kontaktdaten.
Alle Anwendungen sind optimal an die Bedürfnisse und dezentralen Abläufe der FES angepasst. Darüber hinaus ist das gesamt CRM-System auch der Dreh- und Angelpunkt aller Datenschnittstellen in und aus Fremdsystemen sowie in die FES-eigenen WEB-Systeme. Inkludiert ist auch die zentrale Kundenauthentifizierung für alle FES-Kundenkontaktpunkte wie cloud.fes.de, edu.fes.de, fes.de, fes-social.de. Alle Anforderungen der DSGVO, wie den Auskunftsanspruch der Kontakte der FES werden mit dieser CRM-Lösung ebenso unterstützt wie das Erzeugen der notwendigen Rechenschaftsberichte für die Zuwendungsgeber der FES.
Alle Anwendungen wurden ab 2017 sukzessive in C#.NET überführt und dort unter Verwendung von WPF und Einsatz von DevExpress Komponenten (in Version 20.2) weiterentwickelt.
Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden anhand der Wertungsmatrix ermittelt (dabei müssen mindestens 50% der max. zu erreichenden Punkte [entspricht 450 Punkte] vom Bieter erreicht werden, jedoch werden mind. drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es muss vom Bewerber eine Eigenerklärung erbracht werden, dass keine schweren Verpfehlungen vorliegen, welche gem. § 123 sowie § 124 die Zuverlässigkeit des bewerbenden Unternehmens in Frage stellen (Anlage 03: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 / 124 GWB). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist entsprechend das Formular Nachunternehmererklärung auszufüllen und einzureichen.
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 VgV nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes des Bewerbers mittels des Formblattes vorzulegen (Anlage 12: Eigenerklärung Handelsregister). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist entsprechend das Formular Nachunternehmererklärung auszufüllen und einzureichen.
- Allgemeine Angaben, wie Name des Bewerbers, Gesellschaftsform, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon, E-Mail, Ansprechpartner mit Funktion und Gründungsjahr des Unternehmenes / Firma / Büro des Bewerbers. (Anlage 01: Bewerberselbstauskunft)
- Adresse für Störungsmeldung / Kundendienst (Anlage 01: Bewerberselbstauskunft)
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Dokumente "Anlage 08: Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft", "Anlage 09: Vollmacht Bewerbergemeinschaft" und "Anlage 10: Gesamtschuldnerische Haftung Bewerbergemeinschaft" auszufüllen.
Für den Teilnahmeantrag sind die Bewerberformulare Anlage 1 bis Anlage 14 zu verwenden. Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die in den Bewerberformularen 2 geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Der Bewerber erklärt, entsprechende Nachweise auf Anfrage vorzulegen, falls er die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhält.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen sind gefordert und beigefügten Formblättern anzugeben:
- Angaben zum Umsatz, einerseits des Bewerbers, andererseits bezogen auf die zu vergebenden Leistungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 03: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 13 / 124 GWB).
- Eigenerklärung, dass sämtliche relevanten Zahlungsverpflichtungen bezüglich Steuern und Abgaben sowie Beiträgen gesetzlicher Sozialversicherungen nachgekommen wurde. (Anlage 03: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 13 / 124 GWB)
- Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung (Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Deckungshöhe wird erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe notwendig.) (Anlage 13: Eigenerklärung Betriebshaftpflicht)
Für den Teilnahmeantrag sind die Bewerberformulare Anlage 1 bis Anlage 14 zu verwenden. Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die in den Bewerberformularen 2 geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Der Bewerber erklärt, entsprechende Nachweise auf Anfrage vorzulegen, falls er die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhält.
- Angaben zu Zertifizierungen für ein QM-System (Anlage 05: Technische/personelle Leistungsfähigkeit)
- Angabe über ausreichend qualifiziertes Personal mit den entsprechenden Erfahrungswerten und dem Migrationsgegenstand (Anlage 05: Technische/personelle Leistungsfähigkeit)
- Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (Anlage 05: Technische/personelle Leistungsfähigkeit)
- Angabe von drei Referenzen des Unternehmens für durchgeführte Leistungen in den letzten 10 Jahren (2012 - 2021) (Anlage 04: Referenzerklärung)
Für den Teilnahmeantrag sind die Bewerberformulare Anlage 1 bis Anlage 14 zu verwenden. Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die in den Bewerberformularen 2 geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Der Bewerber erklärt, entsprechende Nachweise auf Anfrage vorzulegen, falls er die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Teilnahmeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber die oben bezeichnete Kontaktstelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rech-nungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abge-rechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Da-tenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrech-nungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfü-gung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PR7BG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de